Warnung: in dieser Reihe stelle ich schräge, drastische, extreme oder auf andere Weise merkwürdige Studien und Fallberichte vor, die die Forensischen Wissenschaften in ihrer ganzen Breite und Vielseitigkeit portraitieren sollen, die aber in ihrer Thematik und/oder den beigefügten Abbildungen nicht für alle LeserInnen geeignet sind und obgleich ich mich stets bemühen werde, nicht ins Sensationalistische abzugleiten, mag bisweilen die unausgeschmückte/bebilderte Realität bereits mehr sein, als manche(r) erträgt.

Diesmal: ein bemerkenswerter Fallbericht, den die Autoren etwas ungenau als „The modern holy shroud” (dt.: „Das moderne heilige Grabtuch” ) bezeichnet haben, handelt von der Rekonstruktion eines Verkehrsunfalls anhand der “eindrücklichen” Beschädigungen am Unfallfahrzeug.
Die objektive Rekonstruktion des Ablaufs von Verkehrsunfällen, insbesondere solcher, bei denen es zu einer Kollision von Fußgängern mit Fahrzeugen kommt, ohne auf die möglicherweise interessenskonfligierenden Aussagen von Zeugen oder Beteiligten angewiesen zu sein, ist von großer Bedeutung für straf- und zivilrechtliche Prozesse und daher auch von hohem rechtsmedizinischen Interesse.
Die Geschwindigkeit des Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt steht bei solchen Ermittlungen im Mittelpunkt, da sie die wichtigste Einflussgröße für Ausmaß und Schwere von Verletzungen bei den Unfallopfern darstellt.

Der Fall:
Eine 44-jährige Fußgängerin, die auf einer Schnellstrasse unterwegs war, wurde frontal von einem Lastwagen mit einer Geschwindigkeit von 90 km/h erfasst. Die Fußgängerin wurde durch den Aufprall ca. 100 m in die Fahrtrichtung geschleudert, dann vom Lastwagen und einem nachfolgenden Auto überrollt und starb noch am Unfallort.
Dieses Unfallgeschehen konnte anhand der Verteilung und Schwere der Verletzungen des Opfers, des am Lastwagen festgestellten Schadens, der Verteilung von Blutspritzern und Unterhautgewebe auf der Rückseite der Ladefläche des Fahrzeugs und der Zeugenaussage des Fahrers und weiterer Umstehender rekonstruiert werden.

Zur Obduktion gelangte eine Frau mittleren Alters mit schwersten Verletzungen und Zerstörungen des Körpers, die teilweise unbekleidet war. Der Schädel war zerdrückt und ein Großteil des Hirngewebes fehlte. Der Oberkörper wies großflächige Abschürfungen und Abtragungen von Muskulatur auf, zahlreiche Wirbelkörper und der Beckenknochen waren gebrochen, innere Organe und die Aorta waren zerschert oder zerrissen. Der untere linke Teil des Oberkörpers war durch den Unfall teilamputiert, die oberen und unteren Gliedmaßen waren mehrfach gebrochen und ebenfalls teilamputiert. Hautabschürfungen fanden sich verteilt über den ganzen Körper.

Der Lastwagen hatte zum Zeitpunkt des Aufpralls eine Masse von 11,45 t und, laut Tachograph, eine Geschwindigkeit von 90 km/h. Blut- und Gewebereste fanden sich auf lackierten Flächen, dem Reserverad und den Schmutzfängern. Vorne an der Fahrerkabine wurden Beschädigungen der Motorabdeckung, des oberen Teils der Frontblende und des unteren Teils der Windschutzscheibe in einer Höhe zwischen 149 und 158 cm festgestellt. Die Frontblende ist eine Art mattschwarz lackierter Metallstreifen und fast mittig fand man einen ca. 2 cm tiefen, reliefartigen Eindruck, der grob die Gesichtszüge des Opfers erkennen ließ und durch Abtragungen von dessen Makeup noch akzentuiert wurde:

abgar-bild.jpg

das Bild zeigt die Frontblende mit dem Gesichtseindruck und den Makeupresten und die direkt darüber ansetzende Windschutzscheibe; aus [1]

In vielen Fällen gelingt die Rekonstruktion eines Unfallgeschehens durch Verletzungsmuster am Körper des Opfers, die genau zu Teilen des Unfallfahrzeugs passen.
In diesem Fall gab es jedoch keine Muster am Körper des Opfers, die eine Zuordnung des Lastwagens zu dessen Verletzungen noch zuließen. Dies erklärt sich vermutlich durch die flache Front des Lastwagens, dessen hohe Masse und Geschwindigkeit beim Aufprall, sowie die unmittelbaren Unfallfolgen (Körper wurde fortgeschleudert und mehrfach überrollt). So konnte die Aussage einer Zeugin, derzufolge die Verstorbene beim Aufprall frontal und aufrecht vor dem Lastwagen stand, anhand der autoptischen Befunde allein nicht objektiviert werden.
Die Lösung brachte in diesem Fall der sehr ungewöhnliche Gesichtseindruck in der Front des Lastwagens in der Höhe zwischen 149 und 158 cm: die Augenhöhe des Opfers wurde auf etwa 154 cm geschätzt und die Abzeichnung der Gesichtszüge sowie die Abtragung von Makeup, die die Gesichtskonturen so deutlich abzeichnete wie, so die Autoren, ein „modernes heiliges Grabtuch”, belegen eindeutig, daß das Opfer wirklich frontal und in einer aufrechten Körperhaltung vom Fahrzeug erfasst worden sein muß.
Und während schon einige Erkenntnisse zum Transfer von Lacksplittern auf die Kleidung von Unfallopfern vorliegen, stellt die hier beobachtete deutlich sichtbare Übertragung von Gesichtszügen auf ein Fahrzeug durch bei einem Unfallaufprall darauf übertragenes Makeup wohl ein äußerst seltenes und in der Literatur zuvor nicht beschriebenes Phänomen dar.

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Kommentare (15)

  1. #1 rolak
    04/07/2012

    ^^Sachen gibts…

    Same procedure as every ye^h^hWTF: I Wanna Get Hit By The Car. Musikalisch typischer 8bitSynthie-Anfang80er-Driss, aber halt thematisch passend… Mit Anklängen von Industrial schon eher mein Geschmack, aus derselben Zeit, nicht so dicht am Thema, dafür besserer Titel: Blasphemous rumours.

  2. #2 Cornelius Courts
    04/07/2012

    @rolak: Ach Mist, schon wieder den Musiktip vergessen!
    “The Trucker” von Eagles of Death Metal…

    Hier: https://www.videowired.com/watch/?id=143807410

  3. #3 Julian B.
    04/07/2012

    Unfassbar … Dass das ganze Gesicht in die Frontblende “geprägt” wurde. Was für Kräfte gewirkt haben müssen!

  4. #4 BreitSide
    04/07/2012

    Faszinierend und erschreckend.

  5. #5 Orthos
    05/07/2012

    Das ist wirklich mal WTF!

    Werde in Zukunft mal häufiger nach links und rechts gucken wenn ich über die Straße gehe. Nicht das meine Metalhead-Fratze auch noch irgendwo eingeprägt wird.^^

  6. #6 DrStrang3love
    05/07/2012

    Sehr interessanter Artikel (und etwas erschreckend), aber mein Sprachempfinden hat direkt im zweiten Satz vor Schmerz laut geschrien: “interessenskonflizierenden”?!? Bitte, bitte nicht. Es gibt im Deutschen kein Verb zu “Konflikt”.

  7. #7 rolak aka rolak
    05/07/2012

    Hmmm, den Autorenvorschlag habe ich mir noch nicht zu Gemüte führen können, habe jetzt auch keine Lust, über die paar bookmark-YT-proxies hinaus zu suchen… Das allerdings klingt weder nach Eagles noch nach DeathMetal, da muß ich mir wohl mal irgendwann das eine oder andere Album besorgen.

    Doch von der Seite des Fahrers aus betrachtet hätte ich auch einen Klassiker (bin ja kein DeathMetalHead sondern eher DeadHead), der zusammen mit dem Bandnamen auch voll trifft: Grateful Dead = Truckin’. Die Karte war eines der geilsten Geburtstagsgeschenke meines Lebens 🙂

    Ach ja: Das Abo des ersten Kommentars ist wohl irgendeinem Schluckauf zum Opfergefallen.

  8. #8 rolak
    05/07/2012

    Hi DrStrang3love, ersten geht es nicht um ein Verb, sondern um eine adjektivische Form und zweitens ist diese Kurzvariante imho deutlich lesbarer als der Bandwurm ‘interessenskonfliktgenerierend’.

  9. #9 Cornelius Courts
    05/07/2012

    @DrStrang3love: “Es gibt im Deutschen kein Verb zu “Konflikt”.”

    Aber ja: es heißt “konfligieren” (https://de.wiktionary.org/wiki/konfligieren)
    (ich hatte mich jedoch vertippt, daher danke für den Hinweis)

  10. #10 rolak
    05/07/2012

    ^^Sachen gibts…

    Mer liehrt nie us.

  11. #11 BreitSide
    05/07/2012

    Oho, konfligieren! Wieder was gelernt. Am Ende ist auch noch “auferrieren” in Deinem aktiven Wortschatz, das Du dann den “ablatierenden” Kollegen vorschleudern kannst…?

    Hab jetzt grad keinen Hut zum Trahieren da…

    Und jetzt möchte ich gerne die versprochene Benachrichtigung für Kommentare 😉

  12. #12 Cornelius
    06/07/2012

    @BreitSide: “Am Ende ist auch noch “auferrieren” in Deinem aktiven Wortschatz,”

    neinnein…meine Neologismen baue ich mir selber

    “Hab jetzt grad keinen Hut zum Trahieren da…”

    Nein? Nun, jemandem, der eines solchen ex coxae geschossenen Appercus fähig ist, wäre aber doch zumindest einer zum Claquen zuzutrauen! 😉

  13. #13 DrStrang3love
    06/07/2012

    @ rolak: Adjektivische Form, ja, aber adjektivische Form eines *Verbs*. Um die elend lange zurückliegende Schulbildung mal heraus zu graben: Partizip I. “Konflizierend” wäre das Partizip I von “Konflizieren”.

    @ Cornelius: “Konfligieren” hab ich ehrlich gesagt noch nie gehört, macht aber deutlich mehr Sinn, da der lateinische Ursprung von “Konflkt” “confligere” ist.

  14. #14 rolak
    06/07/2012

    Selbstverständlich ausschließlich dann ‘eines Verbs’, wenn dieses Verb existent ist. Bis zu Cornelius’ Klärung wards von mir als (durchaus sinnvolle, wie schon gesagt) Sprachspielerei einsortiert. Und in sofern per def Verb-zu-Konflikt-los.

  15. #15 noch'n Flo
    20/07/2012

    @ Julian B.:

    Dass das ganze Gesicht in die Frontblende “geprägt” wurde. Was für Kräfte gewirkt haben müssen!

    Während meines letzten Studienjahres arbeitete ich im Spätfrühjahr 1998 als PJler in der Unfallchirurgie der Medizinischen Hochschule Hannover. Just in diese Zeit fiel das ICE-Unglück von Eschede. Die Todesopfer wurden damals samt und sonders in unsere Rechtsmedizin gebracht. Da wir zu dieser Zeit auch einen unfallchirurgischen Kongress auf dem Campus hatten, wurden einige der Leichen auch für OP-Demonstrationen verwendet. Darunter war eine Frau, deren Gesicht beim Anprall auf eine Wand derartig stark eingedrückt worden war, dass es keinerlei Kontur mehr hatte. Man konnte quasi ein Tablett darauf abstellen, so eben war es (was ein Chirurg mit schlechtem Sinn für Humor* dann auch prompt tat).

    ———-

    * Wobei ich hier einmal die Frage offen lasse, ob das eine nicht das andere bedingt.