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Ali Arbia hat in Internationalen Beziehungen am Graduate Institute of International and Development Studies in Genf promoviert. Er ist überzeugter Europäer, ein echtes Zoon Politikon und interessiert sich für fast alles ausser Sport (und selbst das manchmal).

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06.03.10 · 17:10 Uhr

Steuern auf illegale Drogen

Kategorie: Kultur·Politik  ·  Kommentare: 13

Nein, ich habe mich im Titel nicht verschrieben. In den USA ist man in einigen Staaten tatsächlich verpflichtet illegale Substanzen zu versteuern. Widersprüche sind vorprogrammiert.

Ich bin bei meiner Lektüre des britischen Economist auf dieses wohl mit Recht als kafkaesk zu bezeichnendes Stück Steuerrecht einiger Staaten in den USA gestossen. Diese Wochenendunterhaltung mit ernstem Hintergrund soll euch nicht vorenthalten sein.

drugstamps.jpg

Man ist es gewohnt, dass Substanzen mit Suchtpotential vom Fiskus besteuert werden. Dies wird heute meist mit der Volksgesundheit begründet, es ist aber finanziell bestimmt nicht uninteressant, dass die Konsumentinnen und Konsumenten dieser Produkte weniger stark durch den Preis beeinflussen lassen und also eine ziemlich inelastische Nachfrage aufweisen (galt früher zweifelsohne auch für Salz, Spielkarten und Zündhölzer wofür man schwer Alternativen finden konnte oder heute auch für Luxusgüter). Warum soll man aber Substanzen, die man gar nicht besitzen darf, versteuern?

In den USA geht die Gesetzesgrundlage offensichtlich auf den Marihuana Tax Act von 1937 zurück (Volltext). Dieser machte Marihuana zwar nicht illegal, belegte es aber mit einer Steuer und war der erste Schritt in Richtung Kriminalisierung des Umgangs mit der Droge.

drugstamp.jpgGemäss dem Economist werden heute diverse illegale Drogen in 20 US Bundesstaaten besteuert. Die meisten Steuermarken werden vermutlich vor allem von Sammlern gekauft (die links abgebildete erinnert den Economist an ein 'künstlerisches Tribut an Gratful Dead). Dies ist ein willkommenes Zusatzeinkommen. Wird jemand erwischt kann man dieser Person auch gleich noch eine Steuerrechnung aufbrummen und vielleicht sogar noch eine Busse oben drauf setzen. Es gibt offensichtlich sogar Lizenzen für Personen die mit Cannabis und anderen illegalen Substanzen handeln. Natürlich berechtigen einem diese Lizenzen nicht die Ware zu besitzen und zu verkaufen.

Ich vermute dies absurde Situation besteht, weil sich politisch niemand die Finger verbrennen will. Bevor die USA den Krieg gegen den Terrorismus ausgerufen haben, wurde schon der Krieg gegen Drogen deklariert (War on Drugs). Man könnte meinen letzterer sei noch metaphorischer als ersterer, doch sind die Zahlen erschreckend. Jährlich werden 1.5 Millionen US Bürgerinnen und Bürger wegen illegalen Drogenbesitzes verhaftet und ein drittel davon mit einer Gefängnisstrafe belegt. Dies kreiert einen riesigen Rattenschwanz an Folgeproblemen und -kosten. Die Untersützung für dieses Vorgehen ist nach wie vor gross in der Bevölkerung. Die Marken und Lizenzen aus Absurdistan werden wohl noch eine Weile weiterexistieren.

P.S.: US Scienceblog Kollege Ed Brayton von Dispatches of Culture Wars hat in seiner als Podcast erhältlichen Radiosendung Declaring Independence ein interessantes Interview mit einem ehemaligen Drogenfahnder zum Drogenkrieg geführt. Darin wird detailliert auf die Konsequenzen dieses "Krieges" eingegangen.

 

Autor: ali· 13 Kommentare· Permalink· Trackback-URL

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Kommentare (13)

Kommentar-Direktlink Martin· 06.03.10 · 17:32 Uhr

Dito in der Schweiz:

Nach dem Gesagten wird Mehrwertsteuer grundsätzlich auch auf dem Umsatz mit Betäubungsmitteln geschuldet.

Bundesgerichtsentscheid 2C_16/2008 vom 16. Mai 2008.

Kommentar-Direktlink ali· 06.03.10 · 17:38 Uhr

@Marin

Herrlich! Das wusste ich nicht. Nicht einmal den redzuierten Steuersatz wollten sie geben. Ist ja irre.

Kommentar-Direktlink YeRainbow· 06.03.10 · 17:55 Uhr

ja, das ist überall so.
Auch in D ist es so.
handel (auch wenn illegal und wenn sittenwiedrig) bzw dienstleistungen sind IMMER steuerpflcihtig.
Es sei denn, es handelt sich um ne Liebhaberei, und das entscheidet nämlich das Finanzamt.

ja, liebe Leute, nicht wundern. sondern Gesetze lesen.
Das Finanzamt interessiert sich nicht für die Legalität des Geschäfts. Nur für den Gewinn - und die darauf zu erhebenden Steuern.

Das mit der legalität ist ne andere Sparte.

Kommentar-Direktlink Redfox· 06.03.10 · 18:21 Uhr

Sehr wirr sowas.

Erinnert mich etwas an:
"All Subversive Organizations Now Must Register in South Carolina"

Kommentar-Direktlink S.S.T.· 06.03.10 · 19:19 Uhr

Al Capone wurde bekanntlich nicht wg. seiner Morde, sondern wg. Steuerhinterziehung erfolgreich verknackt. Das war eben leichter nachweisbar.

Author Profile Page ali· 07.03.10 · 09:09 Uhr

Mir war wie oben erwähnt tatsächlich nicht bekannt, dass es anscheinend üblich ist illegale Substanzen zu besteuern. Der US Fall scheint mir trotzdem ein extremeres Beispiel, da es sich nicht einfach um eine allgemeine, schon bestehende Steuer handelt, die dann nachträglich per Gericht auf diese Substanzen ausgeweitet wird.

Der Gesetzgeber erlässt oben beschriebenen Fall eine spezifische Steuer für diese Substanzen, es werden Marken gedruckt für diese Stoffe die man gar nicht besitzen darf und die zu Besteuernden müssten diese bestellen. Die Steuer gilt für den blossen Besitz und die Bussen können bis zu 10'000 USD oder gar fünf Jahre Gefängnis sein.

Kommentar-Direktlink S.S.T.· 07.03.10 · 09:46 Uhr

@ali

Es wäre unlogisch Gewinne steuerfrei zu lassen, sofern sie aus illegalen oder auch nur sittenwidrigen Geschäften erwachsen sind. D.h. wenn ich z.B. eine Bestechungssumme (u.a. Vorteilsnahme) kassieren würde, müßte ich diese Summe auch versteuern, obwohl bereits die Vorteilsgewährung strafbewährt ist.

Der sog. Dirnenlohn befand sich hier lange Zeit ebenfalls in einer Art rechtlicher Grauzone, dennoch mussten die Einkünfte immer schon versteuert werden. Im Steuerrecht stinkt Geld eben nicht und das ist auch gut so.

Kommentar-Direktlink Tom· 07.03.10 · 10:37 Uhr

Kann man auch nachlesen unter .

Kommentar-Direktlink Tom· 07.03.10 · 10:38 Uhr

Huch, der Link ist weg. Daher: Bei Wikipedia nach "Steuergeheimnis" suchen.

Kommentar-Direktlink Martin· 07.03.10 · 12:52 Uhr

@S.S.T.:

Es wäre unlogisch Gewinne steuerfrei zu lassen, sofern sie aus illegalen oder auch nur sittenwidrigen Geschäften erwachsen sind.

Rechtlich «logisch» wäre das Einziehen solcher Gewinne. Die Besteuerung solcher Gewinne hat wie häufig im Steuerrecht eher fiskal- als rechtspolitische Gründe – wie es Du und andere ja schon erwähnt haben.

Kommentar-Direktlink Peter· 07.03.10 · 14:13 Uhr

Ich habe mich ja schon immer gefragt, wie das ist, wenn man nicht links abbiegen darf, es aber trotzdem tut - muss man dann eigentlich blinken? Darf man überhaupt?
Fragen über Fragen ...
;-)

Kommentar-Direktlink S.S.T.· 07.03.10 · 16:52 Uhr

@Martin

Das Einziehen solcher Gewinne wird als Gewinnabschöpfung bezeichnet. Erfolgt zwar auch nur recht zögerlich, aber immer häufiger.

Mein Gedanke war eigentlich, dass Steuerhinterziehung das schärfere Schwert ist, da sie so ungefähr von jedem begangen wird, der die Möglichkeit dazu hat (mal im großem Stil, mal nur für Kleingeld).

@Peter

Blinker gibt es bei neuen und großen Wagen nur als sehr teure Sonderausstattung. Sollte wider Erwarten in einem Fahrzeug einer eingebaut sein, sollte dieser auch hin und wieder mal, min. einmal im Jahr, betätigt werden, damit er nicht einrostet. Unerlaubtes Linksabbiegen lädt zu diesem Funktionstest geradezu ein.

Kommentar-Direktlink Rolf· 08.03.10 · 13:02 Uhr

Das ist wie mit den Urheberrechtsabgaben auf CDRs, DVDRs, MP3-Player, Festplatten usw.: Man muss zwar Abgaben bezahlen, kopieren darf man aber trotzdem nicht , wenn das Quellmedium mit einem Kopierschutz versehen ist. Und das sind heute praktisch alle. Weiss jemand, wie das aktuell in der Schweiz ist?

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