Hier in einem Satz, worum es geht:

Die Wahrheit heißt der sehenswerte Videoblog von Jörg Wipplinger, und Jörg hat ein Interview publiziert, in dem jemand etwas gesagt hat, was jemand anderem nicht gefallen hat, worauf dieser andere Jörg mit einer Klage bedroht hat, die jener nur durch einen außergerichtlichen Vergleich beilegen konnte, der ihn € 5.000 plus die Anwaltskosten kostet, die Jörg nicht hat, weswegen er nun um Ihre Spende bittet.

Meine ist schon unterwegs, und ich hoffe, Ihre auch bald! (Merke: Jeder Euro zählt, aber mehr Euros zählen mehr!)

Denn die Wahrheit darf nicht untergehen!

Ach ja: Der Grund warum ich mich eher kurz fasse und nicht einmal Jörgs Video mit dem niedlichen Hündchen hier einbinde ist, dass das glücklicherweise schon so viele andere vor mir getan haben, nämlich z.B.

Wenn Sie auch bloggen, dann verbreiten Sie Jörgs Aufruf bitte weiter! Und wenn Sie Die Wahrheit sehen wollen, dann spenden Sie!

Kommentare (18)

  1. #2 JV
    5. August 2010

    “Wenn Sie die Wahrheit sehen wollen, dann spenden Sie…” – irgendwie hätte ich so einen Satz eher “von der anderen Seite” erwartet, nicht von diesem Blog! ;-)))

  2. #3 Jörg W
    5. August 2010

    @jv
    einer der vielen Unterschiede zur “anderen Seite” : wir kennen Ironie, gelegentlich sogar Selbstironie.

  3. #4 Jörg W
    5. August 2010

    @jv
    einer der vielen Unterschiede zur “anderen Seite” : wir kennen Ironie, gelegentlich sogar Selbstironie.

  4. #5 Jörg W
    5. August 2010

    @jv
    einer der vielen Unterschiede zur “anderen Seite” : wir kennen Ironie, gelegentlich sogar Selbstironie.

  5. #6 MisterX
    5. August 2010

    Oh^^ ich hab letztens meinem Nachbarn den vogel gezeigt, jetzt hat er mich verklagt 🙁 .
    Krieg ich jetzt auch almosen wenn ich n blog aufmach 😀

    Blogging auf eigene Gefahr !!

    gruß

  6. #7 fatmike182
    5. August 2010

    @ MisterX
    aaaahja, Vorteile einer einzigen staatlichen Zeitung: man muss nur eine lesen & maximal nur einer glauben

  7. #8 Aragorn
    5. August 2010

    @MisterX
    Dein Produkt “Vogel zeigen” hat für die Leserschaft keinen Wert. Da wird keiner für spenden. Weil es uns egal ist, ob du deinem Nachbarn auch weiterhin einen Vogel zeigen darfst oder nicht.
    Da müsstest du schon bessere Produkte anbieten (bsw. Aktfotos der attraktiven Nachbarin).

  8. #9 David
    16. August 2010

    Auweh, tut mir echt leid um den Betroffenen. Wer sich journalistisch betätigt sollte sich aber auch der Rechtslage bewusst sein, in deren Umfeld er sich bewegt. Insofern haftet der Herausgeber für üble Nachrede in Medien.

    Von einer unterdrückung der Wahrheit kann hier also nicht die Rede sein, da es sich ohne Beweis lediglich um Werturteile handelt…

    Kann man von Glück reden, dass der zu entrichtende Betrag nicht höher ausfällt.

  9. #10 Jörg Wipplinger
    16. August 2010

    @David
    ganz so einfach ist es nicht. Natürlich haftet der Medienherausgeber für den Inhalt, aber noch lange nicht zwangsläufig für jede Aussage des Interviewpartners – sonst würde es kaum noch Interviews geben. Wäre ein Streitfall und meine Karten wären auch nicht schlecht, das Risiko ist nur einfach so verdammt hoch, weil irre hohe Kosten drohen.

  10. #11 Jörg Wipplinger
    16. August 2010

    @David
    ganz so einfach ist es nicht. Natürlich haftet der Medienherausgeber für den Inhalt, aber noch lange nicht zwangsläufig für jede Aussage des Interviewpartners – sonst würde es kaum noch Interviews geben. Wäre ein Streitfall und meine Karten wären auch nicht schlecht, das Risiko ist nur einfach so verdammt hoch, weil irre hohe Kosten drohen.

  11. #12 Jörg Wipplinger
    16. August 2010

    @David
    ganz so einfach ist es nicht. Natürlich haftet der Medienherausgeber für den Inhalt, aber noch lange nicht zwangsläufig für jede Aussage des Interviewpartners – sonst würde es kaum noch Interviews geben. Wäre ein Streitfall und meine Karten wären auch nicht schlecht, das Risiko ist nur einfach so verdammt hoch, weil irre hohe Kosten drohen.

  12. #13 David
    16. August 2010

    Hier bin ich nicht vollständig derselben Meinung:
    https://www.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=11995
    Dritter Abschnitt, §6 Absatz 1.

    “Natürlich haftet der Medienherausgeber für den Inhalt, aber noch lange nicht zwangsläufig für jede Aussage des Interviewpartners – sonst würde es kaum noch Interviews geben.”

    Ganz so einfach ist das nicht ;-), wobei irgendwo schon. Man haftet nur unter bestimmten Umständen _nicht_.
    Ich habe das Video leider nicht mehr sehen können, aber aus den Kommentaren hier und auf standard.at kann ich entnehmen (bitte hier um Korrektur), dass keiner der unter §6 Absatz 2 geführten Punkte zutrifft. Über Punkt 2b lässt sich jetzt natürlich diskutieren. Trifft es nicht zu dass in dem Video eine Partei mehr oder weniger des Versicherungsbetrugs bezichtigt wird?

    So sehe ich zumindest die Situation, merke aber an, dass in der momentanen Gesetzeslage Blogger auf echt dünnem Eis bewegen. Immerhin haftet man hier in der Regel als Privatperson.

  13. #14 David
    16. August 2010

    Sorry für Doppelpost:
    Alternativ kann ich noch auf §7b verweisen (natürlich abhängig vom Inhalt des Interviews)

  14. #15 Jörg Wipplinger
    16. August 2010

    2b trifft unserer Ansicht zu, schließlich hängt an der Behauptung ein riesiger Prozess, über den medial auch viel berichtet wird, bzw. auch ev. nr. 4
    Aber einer der Gründe, warum es durchaus ein Risiko darstellt, ist tatsächlich, dass wir uns auf die Ausnahmeregelung berufen müssen und Ausnahmen recht streng gehandhabt werden (so habe ich zumindest meinen Anwalt verstanden – juristische Details müsstest du auch eher mit ihm diskutieren)
    Ich habe inzwischen schon alles gehört – von ich “hätte im Prozess keine Chance” bis zu “die Klage ist ein Witz und das bekommen die nie durch”.

  15. #16 Jörg Wipplinger
    16. August 2010

    2b trifft unserer Ansicht zu, schließlich hängt an der Behauptung ein riesiger Prozess, über den medial auch viel berichtet wird, bzw. auch ev. nr. 4
    Aber einer der Gründe, warum es durchaus ein Risiko darstellt, ist tatsächlich, dass wir uns auf die Ausnahmeregelung berufen müssen und Ausnahmen recht streng gehandhabt werden (so habe ich zumindest meinen Anwalt verstanden – juristische Details müsstest du auch eher mit ihm diskutieren)
    Ich habe inzwischen schon alles gehört – von ich “hätte im Prozess keine Chance” bis zu “die Klage ist ein Witz und das bekommen die nie durch”.

  16. #17 Jörg Wipplinger
    16. August 2010

    2b trifft unserer Ansicht zu, schließlich hängt an der Behauptung ein riesiger Prozess, über den medial auch viel berichtet wird, bzw. auch ev. nr. 4
    Aber einer der Gründe, warum es durchaus ein Risiko darstellt, ist tatsächlich, dass wir uns auf die Ausnahmeregelung berufen müssen und Ausnahmen recht streng gehandhabt werden (so habe ich zumindest meinen Anwalt verstanden – juristische Details müsstest du auch eher mit ihm diskutieren)
    Ich habe inzwischen schon alles gehört – von ich “hätte im Prozess keine Chance” bis zu “die Klage ist ein Witz und das bekommen die nie durch”.

  17. #18 David
    16. August 2010

    Ich könnte nicht einschätzen wie es ausgehen würde. Hängt wahrscheinlich viel vom Anwaltlichen Geschick ab und der Richter würde eine außergerichtliche Einigung vorziehen. Ich hätte mich in eurem Fall genauso entschieden.

    Wichtiger ist, dass man sich dieses Riskikos nun allgegenwärtig bewusst wird und seine Beiträge dementsprechend gestaltet. Ein Tatsachenbericht über den medienwirksamen Prozess ist ja “risikofrei”. Werturteile in Videos sollten kritisch hinterfragt (hinsichtlich der Rechtslage) oder herausgeschnitten werden. Der eigentliche “Skandal” ist ja, dass euer Interviewpartner ein Anwalt war (oder?)