Der in der Schweiz praktizierende Mediziners Florian Albrecht, der hier bereits über den Einsatz von Placebos schrieb, hat einen weiteren Gastbeitrag verfasst, in dem es darum geht, wie sich die Schweizer “Alternativmediziner” selbst ein Bein gestellt haben:

Eigentor für die Homöopathie
Von Florian Albrecht

Heute Nachmittag war ich auf einem Seminar, um ein wenig mehr über die Strukturen, Funktionen und Geheimnisse des in der Schweiz gebräuchlichen ärztlichen Abrechnungssystems „TarMed” zu erfahren. Meine Praxis habe ich ja erst vor gut zweieinhalb Monaten übernommen, und alles, was ich bisher in meinen Abrechnungen codiert habe, habe ich mir mühsam selber beigebracht. Das Seminar hat mir dann auch so einige Fehler aufgezeigt, durch die ich bislang schon eine Menge bares Geld verschenkt habe, und die ich in Zukunft vermeiden werde.

Aber viel interessanter als die ganzen Tarifinformationen war dann ein Gespräch, welches ich auf dem nach dem Seminar stattfindenden Apéro (für alle Nichtschweizer: einer Art Stehempfang) führte. Ich unterhielt mich nämlich mit zwei Frauen aus Deutschland, die erst vor kurzem in die Schweiz gekommen waren, und sich schnell als Homöopathinnen entpuppten.

Entgegen ersten Reflexen unterliess ich kritische Anmerkungen zur Homöopathie und beteiligte mich eher unverbindlich an der Diskussion. Und dabei erfuhr ich von einem grossen Problem, welches die in der Schweiz tätigen Homöopathen seit kurzen haben:

Dazu muss man zunächst wissen, dass Anfang dieses Jahres vom Nationalrat (dem Schweizer Parlament) beschlossen wurde, dass 5 „komplementärmedizinische” Verfahren ab 2012 wieder von der Obligatorischen Krankenversicherung bezahlt werden müssen, also in den Kreis der Grundleistungen zurückgekehrt sind (nachdem man bislang dafür eine Zusatzversicherung abschliessen musste). Es handelt sich dabei um die Anthroposophische Medizin, die Traditionelle Chinesische Medizin (TCM), die Neuraltherapie, die Phytotherapie und eben die Homöopathie. Die entsprechende Gesetzesänderung war notwendig geworden, nachdem sich im Mai 2009 bei einer Volksabstimmung 67% der Abstimmenden dafür ausgesprochen hatten. Die Kostenübernahme für diese Verfahren hatte es in der Schweiz schon einmal von 1995 bis 2005 gegeben, war damals aber wegen gestiegener Kosten wieder gekippt worden.

Diese politische Entscheidung ist in der Schweiz beleibe nicht unumstritten. Denn es wird eine erneute Steigerung der Gesamtkosten im Gesundheitssystem befürchtet. Was auch schon Mitte der 90er Jahre in der sog. “Helsana-Studie” belegt worden war. Aber die Schweizer Homöopathen bekommen jetzt noch ein ganz anderes Problem. Sie können nämlich ihre Dienstleistungen gar nicht ausreichend abrechnen.

Denn das Tarifsystem „TarMed” (in der aktuellen Fassung vom 3.4.2010) sieht für homöopathische Konsultationen (unter den Abrechnungsziffern 00.1770, 00.1780 und 00.1790) eine maximale Gesamtdauer von 180 Minuten alle 6 Monate vor. Für „klassische Homöopathie” reicht das jedoch bei weitem nicht aus.

Eine Grundkonsultation mit ausgiebiger Erhebung der Anamnese (Vorgeschichte), Einordnung und Kategorisierung der beschriebenen Symptome und Ermitteln des passenden „Medikaments” dauert im Regelfall 2.5 bis 3 Stunden. Damit ist dann die Zeit für ein Halbjahr schon aufgebraucht. Nachkontrollen, wie sie in der Homöopathie normalerweise nach 4-6 Wochen vorgesehen sind (und die zwischen 30 und 90 Minuten dauern sollen), sind da schon nicht mehr ‘drin. Und wenn der Patient innerhalb von weniger als 6 Monaten nochmal krank wird, kann der Homöopath ebenfalls nichts mehr abrechnen.

Nun könnte man auf die Idee kommen, der Homöopath könne doch einfach – wie bisher – dem Patienten eine Privatrechnung ausstellen. Geht aber nicht! Denn gemäss den „TarMed” zugrunde liegenden Gesetzen darf keine über die von den Krankenkassen übernommenen Pflichtleistungen hinausgehende Leistung zusätzlich privat in Rechnung gestellt werden (sog. „Tarifschutz”).

Fazit: die Wiederzulassung der Homöopathie als Krankenversicherungs-Pflichtleistung war ein Phyrrussieg. Denn für die Homöopathen wird sie Einkommenseinbussen bedeuten.

Wahrscheinlich hatten die Entscheidungsträger in der Politik keine rechte Ahnung, wie Homöopathie „wirklich abläuft”. Hatten vermutlich eher den durchschnittlichen Hausarzt, der homöopathische Mittelchen als Ergänzung zu seinem sonstigen Angebot abgibt – und dies in vielen Fällen eben nicht nach stundenlangem Gespräch (was aber wieder gegen die Hahnemann’schen Richtlinien verstösst) – im Kopf, als diese Tarifpositionen definiert wurden.

Die gleichen Beschränkungen gelten übrigens auch für die Anthroposophische Medizin.

Tja, irgendwie kommt mir da der Begriff „ausgleichende Gerechtigkeit” in den Sinn.

flattr this!

Kommentare (37)

  1. #1 rolak
    23. März 2011

    hmm, Probleme aus der Richtung hatte ich nicht gesehen (wg Unkenntnis der Eigenheiten des TarMed). Eher dachte ich die Gleichstellung betreffe auch den zu erbringenden Wirkungsnachweis und würde so zu noch mehr Eigenproblemen der CAMmer führen.

    für homöopathische Konsultationen

    Was mich irritiert: Wie unterschiedlich sind denn die abrechenbaren Konsultationszeiten / Fachbereich und wie ist das begründet?

    Bei dem Namen des Tarifsystem denke ich automatisch an Pech und Packen

  2. #2 miesepeter3
    23. März 2011

    Über diese (un)gewollte? Diskriminierung der Homöopathie & Co durch die Hintertür des Sytems könnte ich mich fast kaputtlachen.
    Aber wie sieht das mit schwierigen und langwierigen Diagnosen und Behandlungen von seltenen oder versteckten Krankheiten aus? Reicht da die Zeit? Oder wird das auch abgewürgt? Da würde mir das Lachen dann doch im Halse stecken bleiben.
    Im Tennis hieße sowas dann wohl Doppelfehler.

  3. #3 noch'n Flo
    23. März 2011

    @ rolak:

    Also im allgemeinen können die Ärzte aller Fachrichtungen zunächst einmal bis zu 20 Minuten für die Grundkonsultation abrechnen, und zwar im Prinzip jeden Tag (was zwar unrealistisch ist, aber theoretisch ginge das). Dazu kommen dann noch weitere Möglichkeiten, bestimmte körperliche Untersuchungen abzurechnen – jenach Aufwand werden dadurch nochmal 15 bis 30 Minuten vergütet.
    Bei bestimmten Fachärzten kommen dann noch besondere diagnostische und therapeutische Massnahmen hinzu – je spezialisierter, desto höher vergütet.

    @ mp3:

    Dem Tarifsystem ist es völlig egal, wie krank der Patient ist, wie langwierig sich die Diagnosefindunggestaltet und ob es sich um eine akute oder eine chronische Krankheit handelt. Nach 180 Minuten ist (abrechnungtechnisch) für die nächsten 6 Monate Schluss.

  4. #4 miesepeter3
    23. März 2011

    @Noch`n Flo

    gelten diese 180 min für den einzelnen Patienten oder für den Arzt pro Patient?
    Könnte also ein Patient, bei dem die Diagnose 180 min. gedauert hat zur weiteren Behandlung einen anderen Arzt aufsuchen und dort weitere bezahlte180 min behandet werden? Und im Bedarfsfalle auch noch bei einem dritten Arzt? Kann das System das überhaupt feststellen?
    Vielleicht sollten sich die Ärzte dann zu sogenannten “Behandlungsringen” zusammentun.
    Gibt es in der Landwirtschaft schon lange. Da kaufen sich fünf Bauern zusammen einen Mähdrescher und benutzen ihn dann reihum. Nennt sich dann nicht Bauernring, sondern Maschinenring.

  5. #5 Thomas J
    23. März 2011

    @nochflo

    Nationalrat ist nur die grosse Kammer des Parlaments.

    Ist eigentlich die Fallpauschale, die eingeführt werden soll, das gleiche, wie in Deutschland schon aktiv ist?

  6. #6 noch'n Flo
    23. März 2011

    @ mp3:

    Nein, Doktor-Hopping wird durch TarMed tatsächlich nicht ausgeschlossen, verschiedene Homöopathen könnten also die 180 Min jedesmal neu abrechnen.

    @ Thomas J:

    Du beziehst Dich wahrscheinlich auf die Reform des Spitalswesens 2012 – ja, die DRGs, die dann für die Abrechnungen gelten sollen, sind das gleiche (schlechte) System, dass bereits seit 7 Jahren in Deutschland angewendet wird.

    Je kränker ein Patient ist, desto mehr Geld bekommt das Spital. Was in Deutschland bereits dazu geführt hat, dass selbst kleinste Syptome zu riesigen Krankheiten aufgebläht werden, damit der Patient lukrativer wird. Grössere Kliniken halten sich sogar speziell ausgebildete Codierungs-Spezialisten, die bei jeder ausgehenden Rechnung nochmal prüfen, ob man nich vielleicht noch ein paar Diagnosem mehr abrechnen kann. Und nicht selten rückt während des Aufenthaltes die eigentliche Einweisungsdiagnose an die zweite oder dritte Stelle, weil der Patient noch eine sehr lukrative Nebenerkrankung hat, die – an erster Stelle der Diagnoenliste – noch mehr Geld bringt.

    Abartig, nicht wahr?

    Bemerkenswert wäre noch, dass das Land, dass einstmals die DRGs “erfunden” hat (Neuseeland), sie bereits nach wenigen Jahren eben aufgrund dieser (und noch ein paar weiterer) Probleme wieder abgeschafft hat.

  7. #7 Thomas J
    23. März 2011

    @nochflo

    ja… abartig triffts da wirklich. Aber ich hoffe noch

  8. #8 noch'n Flo
    23. März 2011

    @ Thomas J:

    Ja, die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. Allerdings bezweifle ich, dass die geschäftstüchtigen Schweizer da zurückhaltender herangehen werden, wenn sich mehr Geld verdienen lässt.

  9. #9 Thomas J
    23. März 2011

    @nochflo

    wird man eigentlich die im Artikel angesprochenen Veränderungen für die Alternativen mit einer Studie begleiten? Wär ja interessant, wie sich die “Heilungsraten” entwickeln.

  10. #10 MartinS
    23. März 2011

    Zunächst habe ich herzlich gelacht – aber das ist mir mit recht säuerlichen Gesicht dann doch vergangen, als ich von der Möglichkeit des ‘Doktor-Hopping’ gelesen habe. Ich fürchte, dass die ganz schnell ein rollierendes System aufziehen werden á la ‘ich schick Dir einen – Du schickst mir einen.’ Auf *dem* Gebiet sind die schließlich nicht blöd 🙁

  11. #11 noch'n Flo
    23. März 2011

    @ Thomas J:

    Ja, die zuständigen Fachgesellschaften müssen bis Ende 2015 belegen, dass ihre Verfahren

    1. wirksam
    2. zweckmässig und
    3. wirtschaftlich

    sind (in dieser Reihenfolge). Sollte dieser Nachweis nicht gelingen, so fallen die Verfahren ab 2016 wieder aus dem Leistungskatalog.

  12. #12 Thomas J
    23. März 2011

    @nochflo

    Meine Frage bezog sich nicht wirklich auf die wzw-Kriterien… eher auf die Entwicklung, dass die klassischen H. ja jetzt entweder
    a) gleich weitermachen und starke Lohneinbussen in Kauf nehmen
    b) plötzlich nur noch die Gespräche führen, für die sie bezahlt werden verbunden mit dem Ergebnis
    b1) Patienten werden gleich häufig geheilt
    b2) Patienten werden weniger häufig geheilt
    b3) Patienten werden häufiger geheilt (das wäre ja lustig)

    Interessant wäre auch zu wissen, ob durch eine allfällige kürzere Beratungszeit die Mittelchen häufiger oder gleich häufig gewechselt werden, bis das “richtige” gefunden wird.

    Denke aber nicht, dass diese Punkte im Fokus einer WZW-Studie liegen, oder?

  13. #13 noch'n Flo
    23. März 2011

    @ Thomas J:

    Wohl eher nicht. Ich bin auch nicht sicher, ob der Grosszahl der Homöopathen die Probleme, die im nächsten Jahr auf sie zukommen, überhaupt bewusst sind. Wahrscheinlich wird das für so manchen ein böses Erwachen geben.

  14. #14 miesepeter3
    23. März 2011

    @noch`n Flo

    Jeder Arzt, der keine Lust mehr hat, sich mit den Krankenkassen herumzustreiten, gibt seine Kassenzulassung zurück und widmet sich voll und ganz den Privatpatienten.
    Jeder Homöopat, der keine Lust mehr hat………. tut daselbe.
    Kein Homöopath, der in einem Land lebt, in dem Homöopatie nicht zu den Kassenleistungen zählt, ist dort je verhungert.
    Denn merke, jeder , der am Ertrinken ist, zahlt was er kann für einen zusätzlichen Strohhalm.

    Also die Hoffnungen nicht zu hoch schrauben, gibt dann doch bloß Enttäuschungen.

  15. #15 noch'n Flo
    23. März 2011

    @ mp3:

    Was Du beschreibst, geht aber nur im Deutschen Gesundheitsystem. Hier in der Schweiz darf nur als niedergelassener Arzt praktizieren, wer eine Kassenzulassung hat. Und man kann sich zwar durchaus privat zusatzversichern, das hat aber lediglich bei Spitalsaufenthalten Relevanz. In der Arztpraxis sind hier alle Patienten gleich.

  16. #16 ali
    23. März 2011

    Wahrscheinlich hatten die Entscheidungsträger in der Politik keine rechte Ahnung, wie Homöopathie „wirklich abläuft”

    Grundsätzlich stimmt das sicher. Es ist aber vermutlich wenig relevant.

    Ich glaube aber das TarMed zwar vom Bundesrat (Exekutive) abgesegnet werden muss, aber im Detail zwischen Leistungsbringer (Ärzte, Spitäler) und Kostenträger (Krankenkassen) ausgehandelt wird und nicht von ‘oben herab’ politisch entschieden werden. Der politische Entscheid findet vermutlich kaum auf einem solchen Mikrolevel statt, dass sich jemand überlegt was Konsultationsdauer für Homöopathen bedeuten könnte.

  17. #17 noch'n Flo
    23. März 2011

    ali:

    Das ist sicherlich richtig. Aber TarMed trat praktisch zum selben Zeitpunkt in Kraft, als die Homöopathie 2005 aus den Kassenleistungen gestrichen wurde. Weshalb es damals wohl niemandem aufgefallen war, was es für Lücken gibt.

    Und als die Politik im Januar dieses Jahres (auf Druck des Volkes) die Wiederübernahme der Kosten beschloss, hat wohl niemand daran gedacht, zu überprüfen, ob es nicht vielleicht Probleme mit TarMed geben könnte.

    Aber letztlich sind in erster Linie “santesuisse” und die Ärzteverbände für die Ausgestaltung des TarMed-Systems verantwortlich. Und die Kassen üben ihren üblichen Druck aus. Was dann aber eben auch immer wieder die Politik in Spiel bringt.

  18. #18 miesepeter3
    23. März 2011

    @noch`n Flo

    “Hier in der Schweiz darf nur als niedergelassener Arzt praktizieren, wer eine Kassenzulassung hat. ”

    Tja, da kann man mal sehen, wie schnell man am Thema vorbeischreibt, wenn einem Spezialwissen fehlt.

  19. #19 noch'n Flo
    23. März 2011

    @ mp3:

    Ist schon gut, Du bist ja zumindest lernfähig… 🙂

  20. #20 PB
    23. März 2011

    180min pro Halbjahr…
    Ich war vor ganz langer Zeit auch mal bei Homöopathen (mittlerweile ist mir das sehr peinlich! – ich hab´s aber damals nicht besser gewußt!). Trotz allem hat das nie mehr wie eine Stunde (Erstanamnese) gedauert.
    Deshalb mein Fazit zu der Geschichte:
    Homöopathen würden einfach gerne armen, einfältigen und schlecht informierten Patienten noch tiefer ausnehmen als es Ihnen der Gesetzgeber und die Krankenkassen erlaubt wird…
    Im Endeffekt hat der schweizer Staat einer zu 67% akzeptieren Betrugspraxis ein Kostenlimit gesetzt.
    Was ich bei der Sache allerdings immer noch nicht verstehe:
    Warum wird Kaffesatzlesen und Nasenpopel-Orakeln nicht bezahlt, Anthro-“Medizin” und Homöodings schon. Hat mir bis jetzt noch niemand schlüssig erklären können.

  21. #21 noch'n Flo
    23. März 2011

    @ PB:

    Warum wird Kaffesatzlesen und Nasenpopel-Orakeln nicht bezahlt, Anthro-“Medizin” und Homöodings schon. Hat mir bis jetzt noch niemand schlüssig erklären können.

    Weil HP und AM eine grosse Lobby haben. Ist in Deutschland nicht anders – nennt sich “Veronika und Carl Carstens Stiftung”.

  22. #22 Thomas J
    23. März 2011

    @nochflo und PB

    nicht nur Lobby, sondern eben 67% der Bevölkerung, die sowas brauchen.

    @PB

    Wenn Nochnflo nebenbei seine Patienten mit Nasenpopeln noch kuriert und das bekannt wird… wer weiss, vielleicht kommts auch mal in die Grundversicherung!

  23. #23 noch'n Flo
    23. März 2011

    @ Thomas J:

    nicht nur Lobby, sondern eben 67% der Bevölkerung, die sowas brauchen.

    Da verwechselst Du jetzt aber Ursache und Wirkung. Die 67% glauben nur deshalb, die Homöopathie zu “brauchen”, weil ihnen das von den Lobbyisten permanent eingeflüstert wird.

    Ausserdem gilt es in gewissen gut gebildeten Mittelschichtskreisen als chic, eine “besondere” Behandlungsmethode anzuwenden. Die ja sooo “individuell” ist.

    Man sieht: das Marketing funktioniert in der “Komplementärmedizin” hervorragend.

  24. #24 Muddi & theBlowfish
    23. März 2011

    Vermutlich steigen die HPler wirklich auf “Alternativmethoden” um, es gibt ja noch Bioresonanz und Kinesiologie und Atlasologie….und bestimmt ist das Nasenpopelorakel gaanz gross im Kommen!
    Rhinotillexomanie als Therapie, das befreit jaa sooo schööön.

  25. #25 noch'n Flo
    23. März 2011

    @ Muddi:

    Und dann noch jedes Mal das grosse Glücksgefühl, wenn man etwas “abgebaut” hat. Weshalb man das Ergebnis dann ja auch erstmal ausgiebig von allen Seiten begutachten muss.

  26. #26 Thomas J
    23. März 2011

    @nochflo

    im Endeffekt ists eben wurscht, was zählt, ist eben, dass der Unsinn gesetzlich verankert wurde.
    Letztendlich sind Wähler immer manipuliert, nicht?

  27. #27 BreitSide
    24. März 2011

    xxx

  28. #28 noch'n Flo
    24. März 2011

    @ Thomas J:

    im Endeffekt ists eben wurscht, was zählt, ist eben, dass der Unsinn gesetzlich verankert wurde.

    Einen interessanten Nebeneffekt hat das allerdings: seit dem Entscheid laufen die Vertreter diverser anderer dubioser “Therapie”-Richtungen Sturm bei den Politikern, weil sie sich durch den Entscheid benachteiligt fühlen, und versuchen, ihre “Methode” doch noch in den Leistungskatalog zu drücken.

    So nach dem Motto: “Das könnt Ihr doch nicht machen – am Ende merken die Menschen noch, dass wir ihnen nur heisse Luft verkaufen.”

  29. #29 Muddi & theBlowfish
    24. März 2011

    Was ich immer wieder bei meinem Telefontanten Job sehe, ist zum Glück weiterhin das Bild, dass viele uninformiert und unsicher sind und sich DOCH noch nach einer Beratung umstimmen lassen und entweder auf Schulmedizin (wo nowendig) oder abwarten und Tee trinken verlassen (Schdupfed).

  30. #30 noch'n Flo
    24. März 2011

    Also ich habe mir ja mittlerweile angewöhnt, wenn mich meine Patienten nach einem homöopathischen “Medikament” fragen, zu antworten: “Wollen Sie wirklich ein Homöopathikum? Oder lieber doch etwas, was auch hilft?” Der grösste Teil der Patienten entscheidet sich dann bereits spotan für die zweite Möglichkeit.

  31. #31 rolak
    24. März 2011

    Könnte vielleicht (leise flehen meine Bitten) endlich eine Kampagne gestartet werden mit dem Ziel, daß das Wortungetüm “Schulmedizin” ausschließlich den CAMmern überlassen wird? Ich geh ja auch nicht zum großkapitalistischen Ausbeuter, sondern zum Discounter.

    Ihr laßt euch den Ductus von <alles was die Gerichte ans Arbeiten bringt> aufdrücken…

  32. #32 Gwendolan
    24. März 2011

    Wenn das tatsächlich so abläuft, ist das ist tatsächlich ein interessantes und erfreuliches Eigentor – zumindest, solange die Tarife nicht angepasst werden.

    Eine kleine Korrektur sei mir erlaubt:

    “Die entsprechende Gesetzesänderung war notwendig geworden, nachdem sich im Mai 2009 bei einer Volksabstimmung 67% der Abstimmenden dafür ausgesprochen hatten.”

    Das ist so nicht korrekt. Die Volksabstimmung betraf die Aufnahme eines Verfassungsartikels, welcher Bund und Kantone in allgemeiner Weise zur “Berücksichtigung der Komplementärmedizin” verpflichtet. Die “5 Methoden” wurden zwar im Abstimmungskampf häufig erwähnt, aber aber kein Bestandteil der Vorlage.

    Eine Wiederaufnahme der genannten 5 Methoden in die Grundversicherung wäre dadurch allein in keiner Weise notwendig geworden – auch wenn dies natürlich die entsprechenden Kreise gefordert haben.

  33. #33 noch'n Flo
    24. März 2011

    @ Gwendolan:

    zumindest, solange die Tarife nicht angepasst werden

    Das ist zwar nicht ganz auszuschliessen, allerdings haben “santesuisse” und die Ärzteverbände derzeit sehr viel mit der Umsetzung des “H2012”-Konzeptes zu tun (die grosse Spitals-Reform, durch die im nächsten Jahr u.a. auch in der Schweiz die DRGs eingeführt werden sollen), so dass für Korrekturen am TarMed derzeit wohl wenig Raum sein dürfte.

    Ich habe gestern und heute auch einmal vorsichtig recherchiert: soweit ich das überblicken kann, liegt bislang keinerlei Antrag auf Aufhebung der Limite für “alternativmedizinische Behandlungen” vor.

    Aber ansonsten danke für die Aufklärung meines Missverständnisses betreffend die Volksabstimmung.

  34. #34 segeln141
    25. März 2011

    Die Sache ist erst provisorisch für 6 Jahre durch,dann erfolgt eine Neubewertung,eben die der Wirksamkeit der Komplementärmedizin.

    Die Pressemitteilung des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI):

    “Methoden der Komplementärmedizin werden unter bestimmten Bedingungen während sechs Jahren provisorisch vergütet”

    ist hier zu finden:

    https://www.edi.admin.ch/dokumentation/00331/01824/index.html?lang=de&msg-id=37173

  35. #35 noch'n Flo
    25. März 2011

    @ segeln141:

    Dass das Ganze erstmal vorläufig ist, hatte ich ja bereits erwähnt. Normalerweise sollte es der “AM” auch nicht gelingen, die geforderten Nachweise beizubringen, um eine Fortführung der Vergütung zu erreichen. Wo nix is, kann auch nix bewiesen werden.

    Aber ich fürchte, dass da schon irgendwann die entsprechenden Lobbyverbände aktiv werden…

  36. #36 Gwendolan
    25. März 2011

    Das mit dem “provisorisch” ist eine eigenartige Geschichte. Die fraglichen Methoden waren ja bereits in der Grundversicherung, bevor sie (zurecht, bis auf ev. die Phytotherapie) rausgekippt wurden, weil sie die WZW-Kriterien nicht zu erfüllen vermögen.

    Sie jetzt nocheinaml “provisorisch” aufzunehmen, bis ihre (längst widerlegte!) Wirksamkeit erprobt sei, finde ich eigenartig. Wie oft soll man denn die Wirksamkeit z.B. der Homöopathie noch wiederlegen, bis sie genügend erpropt ist?

  37. #37 noch'n Flo
    25. März 2011

    @ Gwendolan:

    Wie oft soll man denn die Wirksamkeit z.B. der Homöopathie noch wiederlegen, bis sie genügend erpropt ist?

    Darum geht es doch schon längst nicht mehr. Sondern darum, welche Lobby die beste Arbeit leistet. Und da sind die “AM”-Vertreter leider ziemlich gut.