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Christian Reinboth ist Wirtschaftsinformatiker und Mit-Gründer der HarzOptics GmbH - einem auf die Photonik spezialisierten An-Institut der Hochschule Harz - sowie einer der Manager des Telepflege-Netzwerks TECLA. Neben der Arbeit studiert er seit 2009 Umweltwissenschaften an der FernUniversität Hagen.
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05.07.10 · 12:23 Uhr
Fundstück: Juristendeutsch, um 1740
Kategorie: Kultur · Kommentare: 6
Vom Juristen- oder Beamtendeutsch wird ja hartnäckig behauptet, die oft mangelhafte Verständlichkeit ergebe sich nicht aus der notwendigen Rechtssicherheit der Texte, sondern aus dem Wunsch, den Inhalt so weit wie möglich zu verschleiern. Dass es zumindest mit der Verständlichkeit auch vor 300 Jahren nicht weit her war, zeigt ein Beispiel aus Walkenried.
Der eigentlich recht simple Sachverhalt, dass dem Walkenrieder Gastwirt Johann Heinrich Jünemann im Jahr 1740 eine exklusive Schanklizenz erteilt wird, die solange Bestand hat, wie er nur einheimisches Bier verkauft und kein Schindluder mit der Lizenz treibt, wird vom Beamten der "Fürstlichen Cammer" in einen einzigen Satz von 104 Wörtern Länge verpackt:
[Jünemann erhält] die alleinige Schanck- und Gasthofs-Gerechtigkeit mit
der Condition, daß derselbe das vom Amte Walckenried einzig und allein zu nehmende und allda zu versellende Bier in keiner Weise verfälsche, durch sein oder die Seinigen wieder Verhoffen nachlässiges, unordentliches und liederliches Haushalten verursache, daß das ihm im Closter privatie conce- dierte Schanck-Wesen in einem gäntzlichen Verfall und Abgang gerathe und dadurch dem dortigen Amts-Brauwesen ein gar mercklicher und ansehnlicher Schaden und Nachtheil zuwachse, als in welchem Fall, sonsten aber nicht, wiewohl nach hinlänglich zuvor untersuchter und begründet befundener Sache, der Fürstl. Cammer und Amte einen Neben-Schanck im Closter anzulegen hierdurch expresse reserviret und vorbehalten wird.
Gefunden habe ich dieses Schmuckstück in der gerade erschienenen Chronik des "Goldenen Löwen" (ein klösterlicher Gasthof, dessen Ursprünge sich bis auf das frühe 16. Jahrhundert zurückführen lassen), die mir am Wochenende im Rahmen eines Verwandschaftsbesuchs in die Hände gefallen ist. Das kann schon fast mit dem berühmten Merkblatt der Deutschen Bundespost zur Definition eines Wertsacks mithalten:
Der Wertsack ist ein Beutel, der aufgrund seiner besonderen Verwendung nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden.
Reinboth, Fritz: Die Stiffts Schencke vorm Thore - die Geschichte des "Goldenen Löwen" in Walkenried, Schriftenreihe des Vereins für Heimatgeschichte Walkenried / Bad Sachsa und Umgebung e.V., Heft 33, Papierflieger-Verlag, Clausthal-Zellerfeld, 2010 (ISBN: 978-3-86948-087-9).
Autor: Christian Reinboth· 6 Kommentare· Permalink· Trackback-URL
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Kommentare (6)
Coole Sache. Von wann ist denn das Wertsack-Zitat? Ist das was aktuelles? :)
@Arnd:
Das war noch nie etwas aktuelles. Erfunden hat es nämlich nicht irgend ein Amtsschimmelreiter, sondern ein Poet: Wolf Wondratschek erlaubte sich diesen Scherz. Leider weiß das anscheinend niemand.
@klauszwingenberger: Über den Hinweis, dass es sich um ein Kunstprojekt handelt, bin ich beim Suchen nach einem guten Beispiel für modernes Beamtendeutsch auch schon gestolpert - da es aber so viele Seiten gibt, auf denen das Zitat als echt eingestuft wird (unter anderem die Süddeutsche), dachte ich, ich riskiere es mal. Gibt es eine definitve Quelle für die Aussage, dass der Text von Wondratscheck stammt? Falls ja, ließe sich alternativ sicher noch ein gleichwertiges Fundstück auftreiben...
Mein Favorit beim Juristendeutsch ist die Definition der Eisenbahn durch das Reichsgericht (Urteil vom 17. März 1879; RGZ 1, 247, 252):
„Eine Eisenbahn ist ein Unternehmen, gerichtet auf wiederholte Fortbewegung von Personen oder Sachen über nicht ganz unbedeutende Raumstrecken auf metallener Grundlage, welche durch ihre Konsistenz, Konstruktion und Glätte den Transport großer Gewichtsmassen beziehungsweise die Erzielung einer verhältnismäßig bedeutenden Schnelligkeit der Transportbewegung zu ermöglichen bestimmt ist, und durch diese Eigenart in Verbindung mit den außerdem zur Erzeugung der Transportbewegung benutzten Naturkräften – Dampf, Elektrizität, tierischer oder menschlicher Muskeltätigkeit, bei geneigter Ebene der Bahn auch schon durch die eigene Schwere der Transportgefäße und deren Ladung usf. – bei dem Betriebe des Unternehmens auf derselben eine verhältnismäßige gewaltige, je nach den Umständen nur bezweckterweise nützliche oder auch Menschenleben vernichtende und menschliche Gesundheit verletzende Wirkung zu erzeugen fähig ist.“
(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Kanzleistil)
http://www.bidmon.de/blog/2010/01/mythos-§-49-der-allg-dienstanw-ada-versackbeutel/
@Christian Reinboth
Na, ich alter Knacker reiche ja fast noch an die 68er heran. Wolf Wondratschek war so um 1970 herum ein Autor, dessen Kultstatus etwa einem heutigen Stuckradt-Barre entspricht. Die fiktive Dienstanweisung findet sich in seinem Buch mit dem - peinlichen - Titel "Früher begann der Tag mit einer Schusswunde". Wer's suchen möchte: es ist gerade eine Neuauflage herausgekommen, da steht es auf Seite 69.