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Florian Freistetter promovierte am Institut für Astronomie der Universität Wien und hat danach an der Sternwarte der Universität Jena und dem Astronomischen Rechen-Institut in Heidelberg als Astronom gearbeitet. Zur Zeit lebt er in Jena, bloggt über Wissenschaft und schreibt manchmal Bücher:

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19.06.10 · 12:47 Uhr

Wahrsager haben keinen Anspruch auf Honorar

Kategorie: Kultur·Politik  ·  Kommentare: 36

Über ein interessantes Gerichtsurteil berichtet Rechtslupe:

"Das Versprechen einer Lebensberatung, die sich auf die magischen Kräfte gelegter Karten gründet, ist auf eine im Rechtssinn unmögliche Leistung gerichtet. Ein Honoraranspruch für diese Leistung besteht nicht, entschied jetzt das Oberlandesgericht Stuttgart."

Im Urteil 7 U 191/09 hat das Gericht in Stuttgart über den Fall einer Kartenlegerin entschieden, die per Telefon "Lebensberatung" macht. Auch wenn die Wahrsagerin nicht versprochen hatte, dass das was sie "gesehen" hatte auch eintreten wird, hat sie keinen Anspruch auf ein Honorar:

"Ein Vergütungsanspruch besteht allerdings nicht, weil die von der Klägerin versprochenen Dienste objektiv unmöglich sind, so dass der Anspruch auf die Gegenleistung entfällt (§§ 326 Abs. 1, 275 Abs. 1 BGB)."

Auch die übliche Ausrede, dass der Kunde ja zufrieden war, zählt hier nicht:

"Mit dem Argument, der Leistungsempfänger habe das bekommen, was er wollte, auf den von ihm erhofften Erfolg komme es nicht an, kann die Unmöglichkeit der Leistung nicht verneint werden. Zwar kennt der die Leistung begehrende Vertragspartner in der Regel die ablehnende Haltung der Wissenschaft und weiß auch, dass die Mehrheit der denkenden Bevölkerung solche Kräfte für Aberglauben hält. Die Kenntnis von der fehlenden Anerkennung reduziert die versprochene Leistung aber nicht zu unverbindlichen Beratungen. Inhalt und Qualität der Leistung werden durch den zugesagten Einsatz magischer Kräfte bestimmt. Dies zeigt sich auch in der Preisgestaltung. Ohne ein besonderes Leistungsversprechen würde der Vertragspartner - wie auch hier - keine beachtlichen Zahlungen leisten wollen. Seine Zahlungsbereitschaft besteht nur, weil er an die versprochene Wirkung magischer Kräfte glaubt. "

Und es geht nicht nur ums Kartenlegen:

"Objektiv unmöglich ist eine Leistung, wenn sie nach den Naturgesetzen oder nach dem Stand der Wissenschaft und Technik nicht erbracht werden kann1. Insbesondere ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass ein Vertrag, in dem sich eine Partei zum Einsatz magischer Kräfte verpflichtet, mit denen Lebensumstände positiv beeinflusst werden sollen - zum Beispiel Partnerschaftsprobleme gelöst werden sollen - auf eine unmögliche Leistung gerichtet ist, weil solche Kräfte nicht existieren. Das Gleiche gilt für die Übernahme einer Verpflichtung, die darauf hinausläuft, auf astrologischer Grundlage - dem Stand der Sterne - zu beraten und Weisungen für die Zukunft zu erteilen."

Schön zu sehen, dass hier auch einmal ein Gericht explizit feststellt, dass der ganze Astrologie- und Wahrsagerquatsch "objektiv unmögliche" Leistungen sind und das man für das "Erbringen" solcher unmöglicher Leistungen auch kein Geld bekommen soll. Eigentlich wäre das ja selbstverständlich - aber wenns um Esoterik & Co geht, ist man ja was Recht und Konsumentenschutz angeht seltsam zurückhaltend.

Ich bin ja jetzt kein Rechtsexperte - aber was heisst das nun für die Praxis? Kann nun jeder, der sich von Astrologen, Kartenlegern etc "beraten" lässt mit Berufung auf dieses Urteil sein Geld zurück verlangen? Was machen die großen Anbieter wie Questico oder AstroTV? Denn das was dort passiert ist ja nun genau das, was im Stuttgarter Urteil angesprochen wurde. Niemand der "Berater" die dort ihre Dienste anbieten hätte demnach Anspruch auf Honorar. Aber vermutlich wäre es naiv anzunehmen, dass sich nun grundlegend etwas ändern wird. Die Esoteriker werden wohl weiter Wege finden, der hilfesuchende Kundschaft das Geld aus der Tasche zu ziehen...

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(via Wahrsagercheck)

 

Autor: Florian Freistetter· 36 Kommentare· Permalink· Trackback-URL

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Kommentare (36)

Kommentar-Direktlink Christian· 19.06.10 · 12:51 Uhr

das ist aber nix Neues! Dieser Grundsatz gilt seit "ewigen" Zeiten in unserer Rechtssprechung.
Honorare aus derartigen Tätigkeiten sind generell nicht ein-klagbar. Deshalb denkt dran liebe Hellseher, Astrologen, Kartenleger usw. Nur Bares ist Wahres! Ein gezahltes Honorar ist ebenfalls nicht ein klagbar!
Denkt Dieter Bohlen auch immer!
Schönes Wochenende

Kommentar-Direktlink Hagen· 19.06.10 · 13:01 Uhr

Kann denn nicht mal jemand damit anfangen, auch Pseudomediziner und echte Mediziner, die esoterisch-mystische Behandlungsmethoden verkaufen, ohne ihre Patienten darüber aufgeklärt zu haben, dass der Krempel nicht wirkt, zu verklagen?!

Übernimmt sowas eine Rechtsschutzversicherung? Dann schliesse ich sofort einen Vertrag ab und gönne uns in einem halben Jahr ein wenig Spaß :-D

Kommentar-Direktlink Bullet· 19.06.10 · 13:04 Uhr

Gilt in solchen Fällen eigentlich auch die zwei-Wochen-Frist? Wenn der angesagte Reichtum oder Partner innerhalb kurzer Zeit auf der Matte steht, kann ich doch mein Geld zurückverlangen ... oder? (Klar - dazu muß im Ernstfall ein nachvollziehbarer Vertrag vorliegen. Aber es sollte mißtrauisch machen, wenn ein Anbieter jenseitiger Beratung keine Quittung ausstellen will...)

Kommentar-Direktlink fatmike182· 19.06.10 · 13:06 Uhr

Der Spruch

Das Versprechen einer Lebensberatung, die sich auf die magischen Kräfte gelegter Karten gründet, ist auf eine im Rechtssinn unmögliche Leistung gerichtet.

könnte als Argument auch im pseudomedizinischen Bereich eingesetzt werden. Aber bevor man da jetzt schon euphorisch losjubelt: wollen wir das?

Zusammengefasst wäre das dann: Wenn der Wirkmechanismus nicht geklärt ist oder nicht auf Anhieb nicht plausibel erscheint, dann ist die Leistung nicht zu honorieren.
Diese Begründung ergibt für mich keinen Sinn, da das ja eigentlich der Antrieb für Wissenschaftsausübung ist. Hätte also eine ergebnisorientierte Entscheidung besser gefunden.

PS: ja, dass behauptete Schwachsinnstheorien nicht das gleiche sind wie unbekannte Wirkmechanismen geht in meiner Argumentation unter…

Author Profile Page Florian Freistetter· 19.06.10 · 13:08 Uhr

@fatmike: "Zusammengefasst wäre das dann: Wenn der Wirkmechanismus nicht geklärt ist oder nicht auf Anhieb nicht plausibel erscheint, dann ist die Leistung nicht zu honorieren. Diese Begründung ergibt für mich keinen Sinn, da das ja eigentlich der Antrieb für Wissenschaftsausübung ist."

Ist das wirklich so zu verstehen? Das Urteil spricht ja von "unmöglichen" Leistungen. Und das Kartenlegen, Astrologie etc nicht funktioniert und daher unmöglich ist, ist ja belegt. Da gehts nicht um geklärte oder ungeklärte Wirkmechanismen - mMn zumindest.

Kommentar-Direktlink fatmike182· 19.06.10 · 13:11 Uhr

@ Florian Freistetter
ich geb zu, ich hab ein bisschen abstrahiert ;-)
Aber eben in der Vorahnung, dass Parallelen zu Pseudomedizin gezogen werden.

Kommentar-Direktlink emp1· 19.06.10 · 13:22 Uhr

Na endlich gibt's aktuellere Rechtsprechung! Ich kenn immerhin eine OGH-Entscheidung (Österreich) von 1959:

„Ein Vertrag, mit dem sich eine Wahrsagerin ("Psychographologin")
verpflichtet, gegen Entgelt die vom anderen Vertragsteil bei ihr
vorausgesetzten übersinnlichen Kräfte zu dessen Vorteil einzusetzen,
ist wegen offenbarer Unmöglichkeit ungültig und nichtig.“ OGH, 5.8.1959, 1 Ob 192/59.

Und ich habe gelernt: „Nach § 878 (Anm: ABGB, Österreich) kann nicht Gegenstand eines gültigen Vertrages werden, "was geradezu unmöglich ist". Die heute hM versteht unter dem "geradezu Unmöglichen" das rechtlich Unmögliche und das faktisch Absurde. (…) Absurd ist eine Leistungszusage, wenn vernünftige Geschäftspartner im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Erfüllung der Verpflichtung für ausgeschlossen ansehen mußten.
(…)
Absurd ist das Versprechen, Herrn Maier das Königreich von Böhmen zu verschaffen, sich zugleich an zwei verschiedenen Orten aufzuhalten, die Zukunft vorherzusagen, jemanden gesund zu beten oder den Hippozentaurus zu liefern.“
(Koziol/Welser, Bürgerliches Recht (11. Auflage – leider nicht die aktuelle) I (2000), Seite 152 f)

Die Rechtsprechung vom OGH zu Homöopathie ist allerdings eher enttäuschend...

Der OGH äußerte sich 2005 (wobei ich noch keine Kontrolle gemacht habe, ob dies inzwischen überholt ist) so: „Der Begriff der „medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse" ist nicht mit dem der Schulmedizin gleichzusetzen. Wissenschaftlich fundiert können auch Methoden sein, die (noch) nicht Eingang in die Schulmedizin gefunden haben, wie die Homöopathie und die Akupunktur. Eine auf medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen gegründete Tätigkeit wird aber nur ausgeübt, wenn die angewandte Methode ein gewisses Mindestmaß an Rationalität aufweist und für ihre Durchführung das typischerweise durch das Medizinstudium vermittelte umfassende Wissen erforderlich ist (4 Ob 217/04x = ÖBl 2005/21 – TUINA-MASSAGE).“ OGH, 4Ob256/05h

Kommentar-Direktlink Christian· 19.06.10 · 13:22 Uhr

Das Gericht unterscheidet zwischen "Lebensberatung" und Leistungen die unmöglich zu erbringen sind.
Grundsätzlich gibts allerdings keine Einwände.

Hinweis: Am Rande beschäftigt sich das OLG noch mit der Frage, ob solche Verträge schlechthin sittenwidrig sind. Man kommt mit der wohl h.M. zum Ergebnis, dass keinesfalls eine grundsätzliche Sittenwidrigkeit zu sehen ist.

Kommentar-Direktlink fatmike182· 19.06.10 · 14:09 Uhr

@ emp1
die OGH-Äußerung bzgl Homöopathie is abartig. Wie kommts zu sowas?

Kommentar-Direktlink Odysseus· 19.06.10 · 15:58 Uhr

Warum ist die Kartenlegerin überhaupt vor Gericht gezogen, den Ausgang des Prozesses hätte sie doch vorhersehen müssen?

Kommentar-Direktlink hiergiltdiestfu· 19.06.10 · 16:16 Uhr

@Odysseus: lol :)

@Florian re:unmögliche Wirksamkeit:
Früher war auch Antibiotika unmöglich. Oder Röntgen oder Raumfahrt.

"Objektiv unmöglich" hat nicht umsonst immer den Zusatz "nach aktuellem Stand der Wissenschaft" - die Definition hängt halt 1:1 am aktuellen Wissensstand

(Das ist keine Rechtfertigung für Eso-Zeuch, sondern eher ein Argument für die Befürchtung von fatmike, dass das Urteil auch auf legitimes Betreten von wissenschaftlichem Neuland angewendet werden könnte)

Kommentar-Direktlink Evil Dude· 19.06.10 · 16:45 Uhr

Zwar kennt der die Leistung begehrende Vertragspartner in der Regel die ablehnende Haltung der Wissenschaft und weiß auch, dass die Mehrheit der denkenden Bevölkerung solche Kräfte für Aberglauben hält. Die Kenntnis von der fehlenden Anerkennung reduziert die versprochene Leistung aber nicht zu unverbindlichen Beratungen.

So erfreulich das Urteil auch sein mag, so weltfremd ist doch dieser Satz! Oder sind die Richter mir nur einen Schritt voraus und haben akzeptiert, dass ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung nicht denkt? ;-)

Kommentar-Direktlink Adromir· 20.06.10 · 05:32 Uhr

Also ich kenn schon ein Urteil von 2006, das eigentlich genau so argumentierte: http://www.confessio.de/cms/website.php?id=/religionheute/aktuelles/0663.html

Kommentar-Direktlink antiangst· 20.06.10 · 08:05 Uhr

Das Urteil ist hier falsch, weil die gelieferte Leistung die nicht die richtige Zukunftsprognose ist, sondern die Lebensberatung. Wenn die Zukunft gewiss wäre, brauchte man keine Zukunftsprognose. Da sie aber ungewiss ist, muss man Entscheidungen treffen, deren Auswirkung ungewiss sind. Falls sie falsch sind, empfinden Menschen Schuld. Wenn man sich aber vorher hat beraten lassen, ist das Schuldempfinden bei Fehlendscheidungen geringer. Und das ist Leistung, die sich Wahrsager zu recht vergüten lassen.

Kommentar-Direktlink Hans Fusswinkel· 20.06.10 · 09:12 Uhr

@ Antiangst Meiner Meinung nach ist das Urteil sehr wohl begründet. Die Lebensberatung beruhte nach Empfinden des Beratenen auf magischen (also unmöglichen) Kräften. Also kann diese Leistung nicht eingeklagt werden.
Die schlauen Astrologen kassieren voher in bar oder lassen sich Telefongebühren erstatten und klagen nur diese ein und niemals eine ihrer spinnerten Leistungen.
Wer ihren Ausführungen nach die Absolution von Schuld sucht, kann doch genauso gut Entscheidungen auswürfeln, das ist wesentlich billiger und genauso effektiv.

Kommentar-Direktlink Rene· 20.06.10 · 09:18 Uhr

Muss man also keine Arztrechnung für homöopathische Behandlungen mehr bezahlen? Oder fällt die erbrachte Plazebo-Behandlung unter die wissenschaftlich anerkannten Leistungen? Das würde dann auch auf die per Hokuspokus erbrachte "Lebensberatung" zutreffen. Denn nichts anderes machen die meisten Wahrsager und Astrologen. Ich glaube, das Urteil würde keinen Bestand haben.

Kommentar-Direktlink Rene· 20.06.10 · 09:21 Uhr

Sorry, das gleiche steht ja zwei Kommentare weiter oben. Hätte ich erst mal lesen sollen. Was ist übrigens in diesem Licht mit der Kirchensteuer?

Kommentar-Direktlink TheBug· 20.06.10 · 10:23 Uhr

Kirchensteuer ist eine Art Vereinsbeitrag und dafür werden ja auch ganz reale Leistungen geboten, wie zum Beispiel das Anrecht Sonntags viel zu früh am Morgen auf harten Bänken sitzen zu dürfen und dabei vollgesülzt zu werden.

Kommentar-Direktlink S.S.T.· 20.06.10 · 10:57 Uhr

@TheBug

Und noch besser ist, dass dieses Recht auch von den zahlreichen Heiden via allgem. Steuern finanziert wird. Hoch lebe der (Aber-)Glaube, der sicherste Weg zu irdischem(!) Reichtum zu gelangen, wenn man es halbwegs geschickt anstellt.

Kommentar-Direktlink omnibus56· 20.06.10 · 12:40 Uhr

@Devil Dude:
Da immer noch etwa die Hälfte der Bevölkerung sich als "gläubig" bezeichnet, zeigt, dass die denkende Bevölkerung noch nicht in der Mehrheit ist. Denn wie der Voodoo genannt wird, ist völlig unerheblich.

Da wurde sich in der Presse darüber lustig gemacht, dass manche afrikanische Fußball-Mannschaft mit einem "Zauberer" zur WM anreist, der mit "magischen Gesten" die Mannschaft und den Platz "reinigt"... Aber wenn ein katholischer Priester mit Wasser herumspritzt und mit THC-haltigen Harzen räuchert, oder wenn Priester und Pfarrer kreuzförmige Gesten machen, das ist natürlich kein Zauber...

Wir werden noch lange brauchen, bis wir "unsere" Zauberer des "christlichen Abendlandes" als ebenso lächerlich wie die afrikanischen sehen, was sie tatsächlich sind!

Kommentar-Direktlink Saidiph· 20.06.10 · 17:12 Uhr

Es steht zu befürchten, dass solche Leistungen dann formalrechtlich nicht mehr als Beratung angeboten werden, sondern als Entertainment oder Performance.

Kommentar-Direktlink JV· 20.06.10 · 17:53 Uhr

"sondern als Entertainment oder Performance"

Hiermit gestehe ich, dass ich - trotz aller Abneigung gegen Hokuspokus jeglicher Art - von AstroTV durchaus prächtig unterhalten werde.

Kommentar-Direktlink Ronny· 21.06.10 · 08:16 Uhr

@Saidiph
Es steht zu befürchten, dass solche Leistungen dann formalrechtlich nicht mehr als Beratung angeboten werden, sondern als Entertainment oder Performance.

Wieso befürchten ? Genau das ist ja der springende Punkt. Biete ich den Kunden Lebensberatung, Entertainment oder Hilfe an und SAGE dies auch, dann ist dagegen ja nichts einzuwenden. Das verwerfliche an dem Ganzen ist ja, dass dem Kunden eingeredet wird, dass er von Kräften profitiert die es in Wirklichkeit nicht gibt.

Ich finde es nur faszinierend, dass dasselbe Muster oft angewendet wird. Medizinisch oder psychologisch bereits erklärte Effekte werden mit mystischen Unmöglichkeiten 'gewürzt' um sie besser vermarkten zu können.
(Feng-Shui, Homöopathie, Astrologie, Osteopathie ..... faszinierend :)

Kommentar-Direktlink Evil Dude· 22.06.10 · 00:37 Uhr

Wir werden noch lange brauchen, bis wir "unsere" Zauberer des "christlichen Abendlandes" als ebenso lächerlich wie die afrikanischen sehen, was sie tatsächlich sind!

Was heißt da wir? Ich finde das schon lange genauso lächerlich. Aber nichts gegen Weihrauch, den fackel ich ab und zu gerne mal ab, schließlich sollen nicht nur die Pfaffen ihren Spaß damit haben! ;-)

Kommentar-Direktlink Miriam F.· 29.06.10 · 11:39 Uhr

Interessant, womit sich die Rechtsprechung alles befassen muss. Ich frage mich warum das Thema erst jetzt geklärt wurde. Wahrsager, Wunderheiler und Co. und auch Astro TV müssen sich in Zukunft wohl ein neues Geschäftsmodell suchen.

Kommentar-Direktlink Cindy· 29.06.10 · 12:18 Uhr

Habe da ein Vorschlag - e.V. und 0190/0900 -Nummern als Spende verkaufen oder mal "oben" anrufen und nach dessen Geschäftsmodell fragen. Kommt Beides aufs gleiche raus ;)

Kommentar-Direktlink Muriel· 31.05.11 · 11:33 Uhr

Vielleicht interessiert dich ja, dass Wahrsager unter Umständen doch Anspruch auf Honorar haben. Der BGH hat das Urteil des OLG Stuttgart im Januar aufgehoben.

Kommentar-Direktlink Lucia Frei· 13.01.12 · 10:30 Uhr

Ich bezweifle ja nicht, dass es Betrüger in unserer Zunft gibt, jedoch sollte ein jeder Kritiker erst einmal einen echten Wahrsager oder Hellseher aufsuchen und sich davon überzeugen, dass universelle Energien existieren und jene Personen sie zu Gunsten der Fragenden weiter-und umleiten können.

Werbelink entfernt

Kommentar-Direktlink Muriel· 13.01.12 · 10:40 Uhr

Ich denke auch, dass jeder Kritiker zumindest erst einmal ein paar hundert Ochsen schlachten sollte, um sich davon zu überzeugen, dass die Olympischen Götter existieren und durch rituelle Hekatomben gewogen gestimmt werden können.

Kommentar-Direktlink Kallewirsch· 13.01.12 · 10:54 Uhr

jedoch sollte ein jeder Kritiker erst einmal einen echten Wahrsager oder Hellseher aufsuchen

Woran erkennt man denn einen echten Wahrsager oder Hellseher?

Kommentar-Direktlink noch'n Flo· 13.01.12 · 10:59 Uhr

@ Kallewirsch:

Na, Du kannst aber Fragen stellen. Natürlich daran, dass sie/er mit voller Überzeugung behauptet, echt zu sein, und dass all die anderen Wahrsager und Hellseher nur Scharlatane sind.

Also so ziemlich jeder in dieser Branche.

Kommentar-Direktlink Kallewirsch· 13.01.12 · 11:12 Uhr

@noch'n Flo

Na, Du kannst aber Fragen stellen.

OK, ok. Ich sehs sein. Das war dumm. :-)
Lucia ist natürlich eine echteWahrsagerin. Warum? Na, wenn sie es doch sagt, dann wird das schon stimmen.

Trotzdem würde mich interessieren:


und sich davon überzeugen, dass universelle Energien existieren

Wie sieht da der Nachweis aus? Wie kann ich mich davon überzeugen, dass universelle Energie existiert?

Aber so wie es aussieht, macht Lucia ja wieder mal auf: Ich werf das jetzt einfach mal in die Runde und ansonsten: tschüß!

Schade eigentlich. Vielleicht wär sie ja die einzig echte Wahrsagerin, die es auf diesem Planeten gibt und nur meine Skepsis steht dem jetzt entgegen, dass ich ihr mein ganzes Vermögen (was nicht viel ist) überweisen möchte. Wo sie doch die universelle Energie hat.

Kommentar-Direktlink Tippex· 13.01.12 · 11:30 Uhr

@Kallewirsch· 13.01.12 · 11:12 Uhr
Mir ist eigentlich nur eines sofort aufgefallen: Der absolut identische Schreibstil von zwei Kommentatoren, die kurz hintereinander nach mehr als einem halben Jahr diesen Artikel wieder aufsuchen ;)

Kommentar-Direktlink noch'n Flo· 13.01.12 · 11:31 Uhr

@ Kallewirsch:

Sieh es mal so: wenn es wirklich universelle (oder auch freie) Energie gäbe, müssten dann die deutschen Stromkonzerne derzeit Strom aus dem Ausland zukaufen, weil die Abschaltung mehrerer AKWs den Saft aus der Steckdose hat knapp werden lassen?

Kommentar-Direktlink Kallewirsch· 13.01.12 · 11:42 Uhr

die deutschen Stromkonzerne

Vielleicht wissen die deutschen Stromkonzerne ja auch nur einfach nicht, dass sie bei Lucia die universelle Energie ganz billig haben könnten?


Luuuuuuuuciiiiiiiiiiiaaaaaaaa

Wo bist du? Als echte Wahrsagerin bzw. Hellseherin hättest du doch schon längst "sehen" müssen, dass du da gebraucht wirst!

(Erinnert mich an den Witz:
"Du, ich bin letztens zum Wahrsager gegangen. Ich hab an der Tür geklopft, darauf eine Stimme aus dem Zimmer: 'Ja, wer da?'. Bin ich sofort wieder gegangen")

Kommentar-Direktlink cimddwc· 13.01.12 · 12:14 Uhr

Woran erkennt man denn einen echten Wahrsager oder Hellseher?

Vielleicht daran, dass sie von vorneherein darauf verzichten, hier ihre Werbelinks zu spammen, weil sie vorhersehen, dass die eh entfernt werden...?

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