Die Geheimdienste in Deutschland haben im Jahr 2010 37 Mio. E-Mails und Datenverbindungen überprüft. Artikel 10 des Grundgesetzes lautet: „Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.” Steht irgendwo im Kleingedruckten, dass millionenfache Ausnahmen erlaubt sind? Heribert Prantl, Ressortleiter Innenpolitik der Süddeutschen Zeitung, zitiert dazu in der heutigen Ausgabe den früheren Verfassungsrichter Jürgen Kühling mit seiner Äußerung, das Fernmeldegeheimnis könne man „als Totalverlust abschreiben”. Es wäre ja interessant zu erfahren, was da alles überprüft wurde. Nur Mails, in denen von „Atom” und „Bombe” die Rede war, ein- oder ausschließlich der Kalorienbomben, oder auch solche mit „Stuttgart 21″, „attac” und „Weltwirtschaftsforum”? Und ist diese umfassende Überwachung eine den modernen Herausforderungen angemessene Reaktion der „wehrhaften Demokratie” – oder ein Schuss zu viel Stasi-Denken bei unseren Geheimdiensten?
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