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02.03.10 · 11:15 Uhr
Privatsphäre: Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig
Kategorie: Politik · Kommentare: 3
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der aktuellen Form der Vorratsdatenspeicherung finde ich sehr positiv.
Keine Frage: Der Staat muss seine Bürger gegen Kriminelle oder Terroristen schützen. Doch deshalb sollten keine Grundrechte indirekt durch die virtuelle Hintertüre außer Kraft gesetzt werden oder wie der BVerfG-Präsident Hans-Jürgen Papier sagte, ein „diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins" durch die anlasslose Speicherung entstehen dürfen.
Die deutsche Politik muss nun klären, wie sie unter deutlichen Restriktionen im Rechtsstaat Daten sichern und speichern lässt und gleichzeitig regelt, wer diese nach einem richterlichen Beschluss auch einsehen darf. Die gestrige Absage von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf der CEBIT, einen eigenen Minister oder Staatssekretär für das Internet zu schaffen, und die Internetaktivitäten in der Zuständigkeit von Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) zu belassen, ist ein falsches Signal.
Weiterlesen:
Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß
Pressemitteilung BVerfG (02.03.2010)
Entscheidung BVerfG (02.03.2010)
Spiegel-Online zum Urteil des BVerfG (02.03.2010)
Videos zur Urteilsverkündung (02.03.2010)
Autor: Christian Jung· 3 Kommentare· Permalink· Trackback-URL
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Kommentare (3)
Bitkom Kommentar für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung:
http://www.blogspan.net/6753-bitkom-begrust-entscheidung-des-verfassungsgerichts.html
Endlich! :)
Betreff in der heutigen Spontan-Einladungs-email vom =»ccc:
:DWas nicht alles verfassungswidrig ist mittlerweile...
Für Verfassungsphilosophen: Ursächlich hier das aufgeblasene und unscharfe GG, das immer mehr der Willkür der interpretierenden Verfassungsrichter ausgeliefert ist. Kürzlich noch die Höhe der Hartz IV-Sätze, jetzt die o.g. Datenhaltung. Unter anderem der unselige Artikel 1, den es so in anderen Verfassungen aus gutem Grund nicht gibt, spielt hier hinein.
Politiker nehmen mittlerweile achselzuckend billigend in Kauf, dass ihre Gesetze nicht Bestand haben werden vor dem o.g. Gericht. Das o.g. Gericht hält sich nicht an die Bescheidenheitsgrundsätze, die unter und teilweise von Ernst Benda erarbeitet worden sind. Das Problem mit dem BVerfG (vs. BVG ;) ist altbekannt; es wäre von Interesse eine Zusammenfassung der problematischsten Entscheidungen des o.g. Gerichts irgendwo gesammelt zur Kenntnis zu nehmen.
MFG
WB