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16.12.09 · 12:30 Uhr
Internet: Keine Anonymität für Mörder
Kategorie: Geistes- & Sozialwissenschaften·Politik · Kommentare: 3

Einen Sieg für Zeitgeschichte, Pressefreiheit und Online-Medienarchive gab es gestern in Karlsruhe. Denn der Bundesgerichtshof (BGH) stufte in Internetarchiven abgelegte Berichte über Kapitalverbrechen wie Mord unter vollständiger Namensnennung der verurteilten Mörder als „zeitgeschichtliches Ereignis" ein (Az.: VI ZR 227/08 und 228/08). Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit wurde in diesem Zusammenhang als wichtiger eingestuft als die Persönlichkeitsrechte von rechtskräftig verurteilten Mördern, die nun damit rechnen müssen, dass ihre Namen auch nach ihrer Entlassung für immer im WWW zu finden sind.
NYT veröffentliche Mörder-Namen
Geklagt hatten die beiden rechtskräftig verurteilten Mörder des bayrischen Volksschauspielers Walter Sedlmayr (1926-1990). Sie wollten das Deutschlandradio zwingen, die alte Mitschrift eines Rundfunkbeitrages aus dem Internetangebot zu löschen, weil dort ihre vollständigen Namen genannt wurden. Die beiden Brüder, die mittlerweile auf Bewährung wieder auf freiem Fuß sind, bis heute ihre Unschuld beteuern und ihre Resozialisierung durch ständiges „Online-Angeprangere" gefährdet sahen, hatten in Vorinstanzen gewonnen und auch gegen andere Medien wie den Spiegel-Verlag, die Wikipedia-Foundation oder die New York Times geklagt. Die Zeitung veröffentlichte dann am 13. November 2009 mit Berufung auf die im 1. Zusatzartikel der US-Verfassung manifestierte Meinungsfreiheit einen Artikel über den Fall und nannten am Anfang die vollständigen Namen der Männer.
Täter dürfen nicht in Vergessenheit geraten
Mit ihren Klagen und dem aktuellen Karlsruher Richterspruch haben die Sedlmayr-Mörder bewirkt, dass ihre Namen nun noch rascher recherchiert werden können. Die Richter wiesen ausdrücklich darauf hin, dass die Entscheidung dennoch kein „Freibrief" für eine saubere Berichterstattung unter Beachtung von Persönlichkeitsrechten sei - besonders auf Resozialisierungsmaßnahmen im Einzelfall. Das Urteil ist für die journalistische und historische Arbeit jedoch von großer Bedeutung. Denn dadurch konnte verhindert werden, dass „Täter" jeglicher Couleur durch juristische Tricks in Vergessenheit geraten können und diese auch in anderen Publikationen nicht mehr genannt werden dürfen. Als Beispiel sei hier nur die Aufarbeitung der NS- oder DDR-Vergangenheit genannt. Im April 2010 gibt es übrigens eine weitere Verhandlung vor dem BGH. Die Brüder klagen dann gegen das Internetarchiv einer Zeitung.
Autor: Christian Jung· 3 Kommentare· Permalink· Trackback-URL
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Kommentare (3)
Wenn den Tätern doch der in D nach Verbüssung des Strafmasses anscheinend übliche Täterschutz [1] gewährt werden würde, dann täte das das Internet zum Glück nicht weiter interessieren.
Man kann hier das Aueinanderlaufen des deutschen Rechts und der Realität feststellen. Leider haben ausser den kleinen PIRATEN kaum weitere Politiker bei diesem Thema Kompetenz aufscheinen lassen. Ohne einem Umbau des Rechtssystems wird es nicht gehen, soll dessen Vollziehbarkeit gewahrt bleiben. (Nein, durch Internationalisierung der Rechtspflege - der Wunsch vieler Deutscher vermutlich - ist hier wenig bis nichts zu machen.)
[1] der wenig effiziente deutsche "Resozialisierungsgedanke" greift hier - die Anführungszeichen nur wegen dem Euphemismus mit dem "re"
Grüssli!
ff
Ich freue mich sehr über die Verstärkung der Geisteswissenschaften hier und bin gespannt auf die Artikel.
Bei diesem hier fallen mir spontan zwei Dinge ein: Die juristische Begründung finde ich relativ schwach, um nicht zu sagen fadenscheinig, da diese Mörder kaum etwas mit der NS- oder DDR-Vergangenheit zu tun haben dürften und ihre Namen auch in anderen Quellen als dem Internet in voller Länge verfügbar gemacht werden könnten. Ein solches Vorgehen impliziert dann wohl ausschließlich einen moralischen Impetus, den das Recht eigentlich nicht dulden kann. Ich denke, und hier komme ich zu zweitens, dass schon intensiv über die Persönlichkeitsrechte im Internet nachgedacht werden sollte. Um meinen Namen, Foto etc. und deren Verunglimpfung im Internet zu sehen, ist nicht notwendig, dass ich zum Mörder werde. Mich wundert jedoch, dass es noch nicht mehr Tote gibt, die aufgrund ihrer Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet ermordet wurden. Hier sollte dringend über Löschmöglichkeiten oder ein elektronisches Verfallsdatum nachgedacht werden.
Wenn man einem Menschen, der nach dem Verbüßen einer Straftat versucht, sich in die Gesellschaft zu reintegrieren, ihm dieses dadurch verunmöglicht, dass man durch das fortwährende Hinweisen auf die (abgebüßte) Schuld jedermann öffentlich ständig die kriminelle Vergangenheit dieses Menschen vor Augen hält, dann opfert man unter Umständen den zivilisatorischen Gedanken des Strafrechts der Barbarei der Rache. Was hier als "juristischer Trick" beschrieben wird, ist eine der Säulen des Rechtsstaats - nichts weniger als die Möglichkeit, einer Strafe einen verbüßenden Charakter einzuschreiben.
Der Nazivergleich ist schlicht beschämend.