Kommentare (3)

  1. #1 ff
    Dezember 16, 2009

    Wenn den Tätern doch der in D nach Verbüssung des Strafmasses anscheinend übliche Täterschutz [1] gewährt werden würde, dann täte das das Internet zum Glück nicht weiter interessieren.

    Man kann hier das Aueinanderlaufen des deutschen Rechts und der Realität feststellen. Leider haben ausser den kleinen PIRATEN kaum weitere Politiker bei diesem Thema Kompetenz aufscheinen lassen. Ohne einem Umbau des Rechtssystems wird es nicht gehen, soll dessen Vollziehbarkeit gewahrt bleiben. (Nein, durch Internationalisierung der Rechtspflege – der Wunsch vieler Deutscher vermutlich – ist hier wenig bis nichts zu machen.)

    [1] der wenig effiziente deutsche “Resozialisierungsgedanke” greift hier – die Anführungszeichen nur wegen dem Euphemismus mit dem “re”

    Grüssli!
    ff

  2. #2 Andrea N.D.
    Dezember 16, 2009

    Ich freue mich sehr über die Verstärkung der Geisteswissenschaften hier und bin gespannt auf die Artikel.

    Bei diesem hier fallen mir spontan zwei Dinge ein: Die juristische Begründung finde ich relativ schwach, um nicht zu sagen fadenscheinig, da diese Mörder kaum etwas mit der NS- oder DDR-Vergangenheit zu tun haben dürften und ihre Namen auch in anderen Quellen als dem Internet in voller Länge verfügbar gemacht werden könnten. Ein solches Vorgehen impliziert dann wohl ausschließlich einen moralischen Impetus, den das Recht eigentlich nicht dulden kann. Ich denke, und hier komme ich zu zweitens, dass schon intensiv über die Persönlichkeitsrechte im Internet nachgedacht werden sollte. Um meinen Namen, Foto etc. und deren Verunglimpfung im Internet zu sehen, ist nicht notwendig, dass ich zum Mörder werde. Mich wundert jedoch, dass es noch nicht mehr Tote gibt, die aufgrund ihrer Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet ermordet wurden. Hier sollte dringend über Löschmöglichkeiten oder ein elektronisches Verfallsdatum nachgedacht werden.

  3. #3 Christoph
    Dezember 18, 2009

    Wenn man einem Menschen, der nach dem Verbüßen einer Straftat versucht, sich in die Gesellschaft zu reintegrieren, ihm dieses dadurch verunmöglicht, dass man durch das fortwährende Hinweisen auf die (abgebüßte) Schuld jedermann öffentlich ständig die kriminelle Vergangenheit dieses Menschen vor Augen hält, dann opfert man unter Umständen den zivilisatorischen Gedanken des Strafrechts der Barbarei der Rache. Was hier als “juristischer Trick” beschrieben wird, ist eine der Säulen des Rechtsstaats – nichts weniger als die Möglichkeit, einer Strafe einen verbüßenden Charakter einzuschreiben.
    Der Nazivergleich ist schlicht beschämend.