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Lässige Texte über haarsträubende Wissenschaft und was uns sonst noch interessiert. Marcus Anhäuser (Bild) und Martin Schäfer betreiben Plazeboalarm seit April 2005. Marcus Anhäuser ist Wissenschaftsjournalist in Dresden. Martin Schäfer ist Journalist in Stuttgart.
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21.11.08 · 10:07 Uhr
Die Stadt verkauft meine persönlichen Daten?!
Kategorie: Politik · Kommentare: 11
Haben wir was verpasst? Hat sich das Recht an den eigenen persönlichen Daten jetzt doch irgendwie verflüchtigt? Kann das sein? Die Stadt Dresden verdient Geld mit dem Verkauf der persönlichen Daten ihrer Bürger an Direktmarketingfirmen? Wir müssen irgendwas missverstanden haben ...
Wir sind seit Februar diesen Jahres Bürger der Stadt Dresden. Gerade eben erreicht uns eine E-Mail, bei der uns erstmal die Kinnlade runterklappt:
Hallo zusammen,anbei eine Info zum Verkauf persönlicher Daten durch die Stadt Dresden.
...
Die Stadt Dresden hat für den Haushalt 2009 eine halbe Million Euro Einnahmen aus dem Verkauf persönlicher Daten von Bewohnern dieser Stadt eingeplant. Da diese Einnahmen sicherlich nicht in dieser Höhe Ausfallen würden, wenn man das Einverständnis eines jeden Einwohners vorher einholen würde, hat sich die Stadtverwaltung für den umgekehrten Weg entschieden:
Man muß explizit der Datenweitergabe widersprechen, falls man nicht möchte, dass seine persönlichen Daten durch die Stadt verkauft werden.Dies kann man mittels eines Antrages "Eintragung von Übermittlungssperren"
bei der Stadt erwirken. Das Antragsformular findet ihr hier:Formular zum Download von der Dresden.de (http://www.Dresden.de/) Webseite (unter Anträge- Formulare, Meldestellen gut versteckt)!
Im Widerspruchsformular gibt es u.a. folgende bemerkenswerte Punkte:
d) - Widerspruch gegen die Übermittlung an Adressbuchverlage Adressbuchverlage dürfen nach § 33 Abs. 3 SächsMG Auskünfte über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, übermittelt werden. Dieser Auskunftserteilung können Sie widersprechen. Eine Begründung ist nicht erforderlich.g) - Widerspruch zur Auskunftserteilung/Übermittlung für erkennbare Zwecke der Direktwerbung § 22 i. V. m. § 34 Abs. 1 S. 1 SächsMG
Hiermit widerspreche ich der Erteilung einer Melderegisterauskunft, die erkennbar für Zwecke der Direktwerbung
begehrt wird (siehe BVerwG, Urteil v. 21.06.2006- 6 C 05/05; vgl. 13 Tätigkeitsbericht des Sächsischen
Datenschutzbeauftragten, Nr. 5.3.5).
Im Oktober hatte heise.de bereits darüber berichtet.
Wir haben mal eine E-Mail an den Datenschutzbeauftragen der Stadt Dresden geschickt:
Sehr geehrte Damen und Herren,wie mir eine Bekannte per E-Mail mitteilte stellt die Stadt Dresden persönliche Daten externen Dienstleistern zur Verfügung.
Ein etwas verstörender Vorgang. Ich wohne seit Februar in Dresden und erinnere mich nicht, dass ich bei der Anmeldung darauf aufmerksam gemacht wurde, das diese Möglichkeit besteht. Ebenso nicht, dass ich dem widersprechen muss, um es zu verhindern. Möglicherweise habe ich das übersehen.
Deshalb folgende Fragen:
1. Verdient die Stadt Dresden Geld mit dem Verkauf persönlicher Daten meiner und anderer Personen?
2. Wurde meine persönliche Daten bereits an Dritte (z.B. an Direktwerbefirmen weitergegeben/verkauft?
Wie ich inzwischen erfahren habe, kann ich dem mittels eines Formulars widersprechen. Dies werde ich in Kürze tun.
Mit freundlichem Gruß
Jungs und Mädels, die sich explizit um diese Themen kümmern wundern sich wahrscheinlich gar nicht, und denken: "Leute, davor warnen wir doch schon die ganze Zeit. Ist jetzt vielleicht ein bisschen spät sich aufzuregen".
mhm ...
Autor: Marcus Anhäuser· 11 Kommentare· Permalink· Trackback-URL
Adressbuchverlage· Datenschutz· Direktmarketing· Dresden· persönliche Daten
Kommentare (11)
Chris·
21.11.08 · 10:18 Uhr
Frag doch mal beim Udo vom Lawblog nach. Vielleicht kannst Du deren Verkauf Deiner Daten noch Gewinn für Dich rausziehen, in Form von Schmerzensgeld. Legal kann das nicht sein, dass man dem Mißbrauch erst explizit widersprechen muss....
Ich wohne auch in Dresden und auch mir ist diese Vorgehensweise neu. Das kann doch wirklich nicht mit rechten Dingen zugehen. Ich bin auf die Antwort auf deine eMail gespannt...
Maria·
21.11.08 · 11:01 Uhr
Die Frage, die sich mir sofort stellt ist die Folgende: Werden alle Bürger der Stadt benachrichtigt? Auch die, ohne Internetzugang? Gibt es das Widerspruchs-Formular nur als Download? Was machen all diejenigen, die sich das Formular nicht zuhause downloaden und gegebenenfalls ausdrucken können aufgrund mangelnden Internetzugangs? Werden die Daten dieser Bürger ohne Widerspruch verkauft?
Das ist doch wirklich eine kreative kommunale Geldbeschaffung. Natürlich ohne einen Gedanken an Rechte und Integrität der Bürger zu verschwenden.
Sven·
21.11.08 · 21:46 Uhr
Das selbe Landesrecht gibt es auch in Thüringen. Man muss explizit widersprechen. Vermutlich hat sich die Politik dieses unsägliche Opt-Out von der Werbewirtschaft abgeschaut. Und das ist dann noch nicht einmal sauber umgesetzt. In Jena z.B. gab es z.B. so ein Widerspruchsformular noch nicht einmal und ich musste erstmal ein paar unbequeme E-Mails verschicken, damit sich die Amtleute gedreht haben. (siehe URL)
Natürlich habe ich jeder Datenweitergabe widersprochen, soweit es das Einwohnermeldegesetz von Thüringen erlaubt. Allerdings habe ich keine Handhabe, um nachzuprüfen, ob dem Widerspruch überhaupt entsprochen wird.
Richtig erschreckend wird es, wenn man die im Gesetz festgelegten Datenfelder anschaut. Dort ist z.B. das Feld Datenweitergabe explizit aufgeführt, was zu meiner Spekulation führt, dass die entsprechenden Daten dennoch weitergegeben werden, der Empfänger verpflichtet ist, das Feld auszuwerten und die Daten dann nicht zu verwenden. Das ist in etwa so, wie wenn man vorsätzlich einen Staudamm mit Sollbruchstelle baut und Kaffeelöffel an die betroffenen Gemeinden zum Wasserschöpfen verteilt.
Für mich bestätigt, wurde der Eindruck durch einen erneuten Besuch etwa zwei Wochen später eines Herren der GEZ bei mir. Diese Organisation kann es offenbar technisch nicht umsetzen, dass ich unter meinem Rufnamen bereits Radio-Gebühren (TV habe ich nicht, soweit kommt es noch) bezahle, allerdings die Daten vom Einwohnermeldeamt immer mit meinem Taufnamen weitergegeben werden.
Das ist alles nur Spekulation und leider nicht Beweis genug, um vor ein Verwaltungsgericht zu ziehen. Abgesehen davon habe ich nicht die finanziellen und zeitlichen Mittel, so einen Krampf auch durchzufechten. Für mich selber langen diese Informationen allerdings als Beweis dafür, dass unsere hiesige Stadtverwaltung vorsätzlich den Bürger hinters Licht führt. Falls so eine ,,Einnahmeposition'' dann auch noch im städtischen Haushalt auftaucht ist eigentlich ,,alles geschwätzt'' wie man so schön in meiner Heimat zu sagen pflegt.
Kristian·
22.11.08 · 10:55 Uhr
Wenn Ihr jetzt die Stadt Dresden anpinkeln wollt, ist das das falsche Bein. Im Widerspruchsformular bezieht man sich ja direkt auf das Sächsische Meldegesetz (SächsMG). Es ist also das Land verantwortlich, dass diese legale Möglichkeit des Datenmissbrauchs besteht. Und damit ist diese Datenweitergabe nicht nur bei Dresden gegeben, sondern im gesamten sächsischen Raum. Übrigens auch in Brandenburg, dort sieht das Meldegesetz dasselbe vor. Für anderen Länder kann sich ein engagierter Einwohner ja mal das jeweilige Gesetz genauer ansehen.
Dass die Städte, Gemeinden und Kommunen nun bei der Anmeldung das Widerspruchsblatt nicht sofort zum Antrag dazu rauslegen, dürfte an den nicht unwesentlichen Einnahmen liegen. Im Rahmen der letzten Wahl hat meine Gemeinde Einwohnerdaten an die anfragenden Parteien (SPD und NPD) für ca 20Ct pro Datensatz verkauft.
Marcus·
22.11.08 · 11:20 Uhr
Hallo Kristian,
danke für die Infos. Sehr interessant. Ich schrieb ja schon: Ein Thema, um das ich mich bisher wenig gekümmert habe. Ich hab mich erstmal an die Stadt gewandt, weil die ja über meine Daten verfügt (nehme ich an). Bisher habe ich noch keine Rückmeldung.
Ich hätte nicht gedacht, dass so etwas möglich ist. Gab es nicht zuletzt diese Entscheidungen, dass man der Verwendung der persönlichen Daten explizit zustimmen muss (in den Fällen von Interneteinkäufen o.ä.), da war doch irgendwas. Oh, Du merkst schon, wir sind die totalen Laien auf diesem Gebiet.
Christian·
23.11.08 · 13:44 Uhr
Vielen Danke das du uns darauf aufmerksam gemacht hast. Für Firmen ist es ja gerade im Gespräch das Daten nur noch mittels "Opt-In" Verfahren verkauft werden dürfen. Das gleiche gilt dann hoffentlich auch für die Städte und Gemeinden. Ich hab mir das Formular gerade ausgedruckt und Montag geht's per Post zum Einwohnermeldeamt.
@Christian
wirst Du denn dann einen pauschalen Auskunftsstopp beantragen oder nur an Externe. Im internen Verkehr könnte das ja schon nützlich sein ...
Kristian·
27.11.08 · 22:32 Uhr
Der internen Nutzung (evtl. Adressabgleich mit Kassen-, Schuldner-, Gewerbe- und/oder sonstigen Programmen) kannst du eh nicht verhindern. Extern kannst du einer Meldung an die GEZ nicht widersprechen, an die Bundeswehr, an die jeweilige Kirche (sofern Anhänger einer solchen) und noch ein paar Sachen, die nicht so regelmäßig sind und mir deshalb nicht einfallen. Diese Daten "müssen" im Rahmen der hoheitlichen Aufgaben und auf gesetzlicher Basis übertragen werden und werden nicht extra durch den Empfänger bezahlt.
Der Link zum Formular hat sich übrigens geändert. War echt nicht leicht, ihn zu finden: http://www.dresden.de/media/pdf/formulare/Vd33_351_1_Uebermittlungssperre.pdf
Und danke für den Hinweis auf die Problematik!
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