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Michael Pusler ist Markt- und Medienforscher in leitender Funktion. Er beschäftigt sich primär mit grundlegenden Fragen zum Mediennutzungs- und Verbraucherverhalten sowie zur Markenführung von Medienmarken. Zunehmend spielen dabei auch neue Erkenntnisse aus den Neurowissenschaften sowie der Sozialforschung eine wichtige Rolle.

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28.04.10 · 10:05 Uhr

Was darf die Marktforschung künftig?

Kategorie: Geistes- & Sozialwissenschaften·Politik·ScienceBlogs Kategorien

paragrafenmännchen.jpgEs könnte doch alles so schön sein: der neue §30a BDSG trennt Forschung von Werbung und wird zum neuen Marktforschungsparagrafen mit „eigenständiger Erlaubnisnorm für die geschäftsmäßige Erhebung, Verarbeitung - darin enthalten ist auch die Übermittlung - sowie Nutzung personenbezogener Daten zu Zwecken der Markt- und Sozialforschung".

Wäre da nicht ein Thema, das im Moment viele insbesondere im für die Marktforschung wirtschaftlich wichtigen Feld der Kundenzufriedenheitsforschung umtreibt. Es geht um den Versuch von Juristen (der in manchen großen Unternehmen offenbar bereits zum Erfolg geführt hat), der Kundenzufriedenheits-Marktforschung den Marktforschungscharakter generell abzusprechen und sie rechtlich der "Werbung" (mit dem Hinweis auf ein durchführendes Institut wird eben auch Werbung für dieses betrieben, so die Legitimation) zuzuschlagen - womit dann § 30a BDSG hinfällig und die Einwilligungsprozedur von § 28 BDSG fällig wird ( der zu Befragende muss im Vorfeld um sein Einverständnis gebeten werden und muss dies erteilen, bevor eine Befragung stattfinden kann - ein gewaltiger Aufwand mit zu erwartenden großen Verwerfungen bei der Untersuchungsgüte!).

Wenn es sich nun rechtlich um "Werbung" handelt bzw. handeln würde, wäre es den Marktforschungsinstituten hier zudem nach den Standesregeln sogar untersagt, diese überhaupt unter ihrem Namen durchzuführen - eine, aus Sicht der Marktforschungsanbieter absurde Konsequenz. Immerhin gründet sich deren Arbeitsgrundlage auf den Einsatz wissenschftlicher Untersuchungstechniken aus der empririschen Sozialforschung (z. B. für Fragestellungen zum politischen Klima, der politischen "Sonntagsfrage" etc.).

 

Autor: Michael Pusler· 0 Kommentare· Permalink· Trackback-URL

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