Heute um 9:00 Uhr beginnt eine Debatte im Deutschen Bundestag, die sowohl von den Gegnern als auch den Befürwortern der sogenannten Präimplantationsdiagnostik (PID) mit großer Spannung erwartet wurde. Insgesamt liegen drei Gesetzesentwürfe zur Abstimmung vor – wie könnte das Ringen um die PID heute also ausgehen?

Wie genau die PID – ein Verfahren zur Identifikation bestimmter Erbkrankheiten, welches im Rahmen einer künstlichen Befruchtung (in-vitro-Fertilisation) zum Einsatz kommen kann – funktioniert, lässt sich bei Elmar Breitenbach in den Scilogs nachlesen – und auch auf den ScienceBlogs gab es in WeiterGen und Chemisch gesehen schon heiße Diskussionen über Nutzen und ethische Vertretbarkeit des Verfahrens. Nach einigem hin und her steht nun heute die vermutlich – vorerst – entscheidende Debatte im Bundestag an. Welche drei Optionen dabei zur Auswahl stehen, möchte ich nachfolgend kurz aufzeigen:

(1) Totalverbot der PID: Dieser Gesetzesentwurf wurde von Katrin Göring-Eckard (Grüne), Günter Krings (CDU) und unserer ehemaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) eingebracht und sieht vor, Gentests an Embryonen vollständig zu verbieten. Ärzte, die im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland dennoch entsprechende Tests durchführen, könnten strafrechtlich belangt werden (und möglicherweise auch ihre Approbation verlieren).

Aus dem Entwurf:

Die Anwendung der PID gefährdet die Akzeptanz gesellschaftlicher Vielfalt und erhöht den sozialen Druck auf Eltern, ein gesundes Kind haben zu müssen. Dem liegt der Anspruch zugrunde, zwischen lebenswertem und -unwertem Leben unterscheiden zu können. Die Werteordnung des Grundgesetzes bestimmt ausdrücklich, das jeder Mensch den gleichen Anspruch auf Würde und die gleichen und unveräußerlichen Rechte auf Teilhabe besitzt. Dieses Wertegefüge würde durch die Zulassung der PID nachhaltig beschädigt werden. Aus ethischen und gesellschaftspolitischen Gründen ist die PID daher abzulehnen.

(2) Eng begrenzte Zulassung der PID: Hinter diesem Gesetzesentwurf stehen maßgeblich die Abgeordneten René Röspel (SPD) und Priska Hinz (Grüne). Er sieht vor, den allgemeinen Einsatz der PID zu untersagen, in speziellen Fällen – etwa bei Paaren, die bereits Fehl- oder Totgeburten erlitten haben – aber die Option einer Einzelfallzulassung – etwa durch einen (nicht näher definierten) Ethikrat – offenzuhalten.

Aus dem Entwurf:

Um Rechtssicherheit für die betroffenen Paare und die Ärzte herzustellen, ist das Embryonenschutzgesetz um eine Regelung zu ergänzen, wonach die genetische
Untersuchung eines Embryos im Rahmen einer künstlichen Befruchtung grundsätzlich verboten ist. Nur in Ausnahmefällen wird eine solche Untersuchung für nicht rechtswidrig erklärt. In diesen Fällen muss beiden Eltern oder einem Elternteil eine humangenetisch diagnostizierte Disposition vorliegen, die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zu Fehl- oder Totgeburten oder zum Tod des Kindes im ersten Lebensjahr führen kann.

Weitere Voraussetzung ist die Verpflichtung, eine Beratung anzubieten sowie das positive Votum einer Ethik-Kommission. Für diese Fälle werden in das Gesetz Verfahrensregelungen aufgenommen wie die Beschränkung auf ein lizenziertes Zentrum, Einzellfallentscheidung einer Ethik-Kommission sowie Dokumentations- und Berichtspflichten.

(3) Weitestgehende Zulassung der PID: Dieser Gesetzesentwurf wurde in wesentlichem Umfang von Peter Hintze (CDU), Carola Reimann (SPD), Ulrike Flach (FDP) und Petra Sitte (Linke) erarbeitet. Danach könnte die PID auch zur Diagnostik von Krankheiten eingesetzt werden, die nicht während der Schwangerschaft oder unmittelbar nach der Geburt, sondern erst nach mehreren Lebensjahren auftreten. Auch die Suche nach sogenannten genetischen Prädispositionen, d.h. Veranlagungen im Erbgut, die das Auftreten bestimmter Krankheiten wahrscheinlicher machen – nicht aber definitiv zum Auftreten der Krankheit führen – wäre nach dieser Vorlage gestattet.

Aus dem Entwurf:

Eine Beibehaltung des derzeitigen Embryonenschutzgesetzes bedeutet für die betroffenen Paare und Ärzte eine unzumutbare Rechtsunsicherheit. Ein explizites Verbot der PID, das einschlägig vorbelasteten Paaren es praktisch unmöglich machte, eigene genetisch gesunde Kinder zu bekommen, wäre hingegen verfassungsrechtlich bedenklich und stünde im Widerspruch zu der Möglichkeit der Frau, bei einem im Wege einer Pränataldiagnostik festgestellten schweren genetischen Schaden des Embryos und bei Vorliegen der medizinischen Indikation die Schwangerschaft abbrechen zu lassen.

Ich selbst bin in der Sache hin- und hergerissen. Die meisten Unterstützer scheint derzeit Option (1) zu haben, fraglich ist aber, ob sie auch eine Mehrheit erringen kann. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass als Kompromiss letztendlich Option (2) angestrebt wird, die mir selbst derzeit auch am sympathischten ist. Option Nummer (3) scheint mir dagegen keine reellen Chancen auf eine Umsetzung zu haben – auch wenn dieser Vorschlag wie bereits Option (2) vorsieht, jeden Fall durch eine Ethik-Kommission laufen zu lassen.

Was denkt ihr?

Update um 13:50 Uhr: Der Bundestag hat sich relativ schnell und deutlich (326 zu 260) für Option (3) von Peter Hintze und Ulrike Flach – die begrenzte Zulassung der PID – und damit den weitestgehenden der drei Gesetzesentwürfe entschieden. Ich bin damit persönlich nicht ganz glücklich (vielleicht blogge ich demnächst mal zur Thematik), empfand aber die heutige Debatte im Plenum insgesamt als gelungen. Damit wird nun die Durchführung von PIDs in Deutschland zukünftig bei bestimmten, noch näher zu bestimmenden Vorerkrankungen grundsätzlich möglich sein. Wie sich die Umsetzung in der Praxis darstellt, wird – wie bei allen Gesetzen, mit denen Neuland betreten wird – die Zeit zeigen…

Kommentare (41)

  1. #1 WeiterGen
    7. Juli 2011

    Laut FAZ Artikel von gestern (in denen der Inhalt der Gesetzesentwürfe auch anders als von dir interpretiert wird), wäre die Mehrheit im Bundestag für Option 3.
    https://www.faz.net/artikel/C30923/praeimplantationsdiagnostik-fuer-oder-gegen-pid-30456610.html

  2. #2 Christian Reinboth
    7. Juli 2011

    @WeiterGen: Stimmt, laut FAZ stünde es 220 zu 198, ich hatte die Mehrheitslag aus verschiedenen Medienberichten anders in Erinnerung. Ich kann mir trotzdem nicht vorstellen, dass es am Ende Option (3) wird – aber wir werden sehen. Eine gänzlich andere Interpretation der Entwürfe konnte ich in der FAZ aber nicht entdecken: (1) “Antrag für ein völliges Verbot”, (2) “engbegrenzte Zulassung” und (3) “…soll die PID zugelassen werden, wenn…”. Oder was meinst Du? Was mir in der Tat völlig entgangen ist, ist dass Röspel offenbar nochmal einen neuen Entwurf unter Streichung des “Todes des Kindes im ersten Lebensjahr”-Passus eingebracht hat…

  3. #3 Biologe
    7. Juli 2011

    Für mich ganz klar Option 3.

  4. #4 roel
    7. Juli 2011

    @Christian Reinboth Sehr gute Zusammenfassung.

    @Biologe Hier https://www.scienceblogs.de/weitergen/2011/07/abstimmung-zur-pid-im-bundestag.php ist ein voting dazu.

  5. #5 Anke Bebber
    7. Juli 2011

    Hallo.
    Ich unterstütze die 3. Option, für mich ganz klar.

  6. #6 Arnd
    7. Juli 2011

    Ich bin für Option 3. Hätte ich eine unheilbare, schwere Erbkrankheit, dann würde ich meinen Kindern so etwas ersparen wollen.

  7. #7 WeiterGen
    7. Juli 2011

    Option 3 ist keine “weitestgehende Zulassung”. Aus dem Gesetzentwurf:

    Die Präimplantationsdiagnostik soll in Ausnahmefällen zulässig sein. […] in denen ein oder beide Elternteile die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist.

  8. #8 Christian Reinboth
    7. Juli 2011

    @WeiterGen: Das habe ich so formuliert, weil es von allen drei Gesetzestexten derjenige ist, der die “weitestgehende” Zulassung ermöglichen würde. Ist vielleicht unglücklich formuliert. In den benannten Fällen (schwerwiegende Erbkrankheit) gäbe es ja aber immerhin eine Art Automatismus, d.h. sobald einmal im Hinblick auf eine bestimmte Krankheit positiv entschieden wurde, hätten alle diesbezüglich betroffenen Paare das prinzipielle Anrecht auf die Durchführung einer PID (was bei Option (2) ja anders wäre). Von daher halte ich es nicht für falsch, Option (3) als PID-Zulassung zu betrachten, auch wenn der Einsatzbereich natürlich ziemlich eingeschränkt wäre – innerhalb dieses Bereichs gäbe es dann ja aber eine Zulassung. Für einen Antrag auf uneingeschränkte Zulassung, der ja ebenfalls möglich gewesen wäre, hat sich ja scheinbar kein Einreicher gefunden…

  9. #9 Ingo
    7. Juli 2011

    Ich bin mir nicht wirklich sicher. Auf jeden Fall wäre Option 2 aber der faulste und untauglichste Kompromiss: “grundsätzlich verboten aber bei eng begrenzten Ausnahmen nicht rechtswidrig” ist die gleiche Formulierung, die zum Beispiel immer noch offizielle gesetzliche Regelung zur Abtreibung ist. Nur gibt es dann in der Praxis so viele Ausnahmen, dass sich im gefühlten Rechtsbewusstsein festsetzt: “es ist erlaubt”. Den grundlegenden Unterschied zu “nicht rechtswidrig” nimmt dann niemand mehr wahr. Also wenn schon, dann entweder Option 1 oder 3 – dann sind die Dinge wenigstens klar.

  10. #10 aliceimwunderland
    7. Juli 2011

    Ich bin für Option 3.

  11. #11 Arglos
    7. Juli 2011

    Für mich beginnt menschliches Leben erst mir der Einnistung, also Option 3!

  12. #12 Thomas J
    7. Juli 2011

    @Arglos

    hmm, es geht ja um die Selektion, was sich denn überhaupt Einnisten darf.

  13. #13 roel
    7. Juli 2011

    https://www.welt.de/politik/deutschland/article13473806/Bundestag-erlaubt-Gentests-an-Embryonen.html

    “Bundestag erlaubt Gentests an Embryonen.

    Der Bundestag hat sich entschieden. Durch künstliche Befruchtung gezeugte Embryonen dürfen auf Erbkrankheiten untersucht werden.”

    Option 3 ist es geworden.

  14. #14 Wizzy
    7. Juli 2011

    Mir geht Option 3 nicht weit genug. Warum traut man dem Volk eigentlich nicht zu, so eine ethische Entscheidung individuell treffen zu koennen? Option 3 sagt ja prinzipiell bereits aus, dass Wenigzeller nicht schuetzenswert sind. Und aus den liberaleren PID-Regelungen in Teilen des Auslands wissen wir, dass die PID selbst bei uneingeschraenkter Erlaubnis (die meisten US-Bundesstaaten) wohl nur unter grossem Leidensdruck durchgefuehrt wird, jedenfalls sehr selten – man braucht ja auch sehr viele Eizellen dazu bis es klappt, es dauert folglich sehr lange. Und an dem Wunsch, dass manche US-Buerger ein Maedchen, also ein Kind eines bestimmten Geschlecht, wuenschen (gewoehnlich zusaetzlich dann zum eigentlichen Ziel eines gesunden bzw. ueberhaupt eines sonst nicht moeglichen Kindes), selbst daran kann ich persoenlich nichts wirklich Verwerfliches finden.

  15. #15 Arnd
    7. Juli 2011

    @Wizzy: Im Grunde teile ich deine Anschauung. Es kann aber auch nach hinten losgehen, je nach Kultur. In China wollen die meisten Eltern einen Jungen. Das plus die Ein-Kind-Ist-Genug-Doktrin führt nun zu einem erheblichen Mädchenmangel (Mädchen wurden eben oft abgetrieben). Solange die PID kompliziert und schwierig ist, muss man so etwas natürlich nicht befürchten. Aber wer weiß: schon in ein paar Jahren könnte das Routine sein. Die Folgen lassen sich schlecht einschätzen.

  16. #16 Holger
    7. Juli 2011

    Der Reproduktionsmediziner Elmar Breitbach hat vor ein paar Monaten einen – wie ich finde – ganz lesenswerten Artikel dazu als Gastbeitrag im Enkapsis-Blog geschrieben.

  17. #17 Holger
    7. Juli 2011

    Ups, hatte überlesen, dass das im Artikel auch schon verlinkt war. Bitte um Entschuldigung für die Redundanz…

  18. #18 Christian Reinboth
    7. Juli 2011

    @Holger: Macht nichts: Breitenbach darf ruhig auch mal doppelt verlinkt werden.

  19. #19 Anhaltiner
    7. Juli 2011

    Gut finde ich das es eine Art Monitoring geben soll. (§3a(6)) So kann man unerwünschte Entwicklungen verfolgen und ggf. korrigierend einwirken. Wer weis wie sich die Zukunft entwickelt.

    Insgesamt ein schwieriges Thema, aber da es Regelungen zu PND, Abtreibung und Spätabtreibungen schon gibt, finde ich es richtig PID zu erlauben. Hätte man PID komplett verboten, hätte man sich auch nochmal mit dem regelungen zur PND und Spätabtreibung befassen müssen. Ein 3 Tage alter Embryo ist ja wohl kaum schützenzwerter als Fetus nach der 22SW. (vermutlich war das das Interesse einiger PID-Gegner)

  20. #20 Wookie Monster
    7. Juli 2011

    Interessant finde ich diesen Vergleich, der in dem Breitbach-Artikel zitiert wird:

    „Die Annahme, dass die Vernichtung befruchteter Eizellen mit genetischen Defekten zur Diskriminierung von Behinderten führt, ist ähnlich absurd wie die Forderung nach Abschaffung der Impfung gegen Kinderlähmung, weil diese eine Diskriminierung von Menschen mit Kinderlähmung zur Folge haben könnte.“

    Nun mag man argumentieren, dass der Vergleich ein wenig hinkt, aber das entspricht meiner persönlichen Erfahrung aus engstem Familienkreis.
    Meine Mutter ist durch Spätfolgen der Kinderlähmung schwer gehbehindert. Die Selbsthilfegruppe, in der sie lange engagiert war, stirbt gerade regelrecht aus, da selbst die jüngsten Mitglieder schon jenseits der 50 sind. So ein Mangel an Schicksalsgenossen ist für die noch Verbliebenen natürlich bitter. Trotzdem verflucht garantiert niemand von ihnen den Erfolg der Schutzimpfung.

    Neben der eigenen Betroffenheit von Behinderung hat sie auch ein Kind mit schwerem Gendefekt großgezogen, und ist die wohl schärfste Verfechterin des Rechts auf PID, die ich persönlich kenne.

  21. #21 Elmar Breitbach
    7. Juli 2011

    Mir wäre eine freie Entscheidung, wie wizzy sie fordert, auch lieber gewesen. Zumindest ein Aneupoidie-Sceening (Nachsehen, ob ein Chromosom zuviel oder zuwenig vorhanden ist) wäre wünschenswert. Denn nun besteht weiterhin bei einer Trisomie eines Chromosoms erst spät in der Schwangerschaft die Möglichkeit der Diagnostik. Da es aber nicht nur die mit dem Leben nicht zu vereinbarenden Trisomien 13,18 etc. gibt, sondern auch die des Chromosoms 21 (Down-Syndrom), war dies vermutlich nicht durchsetzbar.

  22. #22 yellowstone
    7. Juli 2011

    “vielleicht blogge ich demnächst mal zur Thematik”
    Das würde ich mir wünschen! 🙂
    Ich teile die Ansicht der bisher meisten Kommentatoren, dass Option(3) die richtige entscheidung war. Es geht ja nicht um “selektion des Wunschkindes” im allgemeinen. (Wie ein Kommentator bzgl. Einkindpolitik in China ja erwähnte) Der Weg kann natürlich in Zukunft in eine schreckliche Richtung führen, aber das sollten wir zu verhindern wissen. Ich begrüsse die Entscheidung.

  23. #23 paule
    8. Juli 2011

    Der Fehler liegt bereits eine Stufe vorher:

    Man darf bereits künstliche Befruchtung nicht zulassen. Damit wird nämlich genau das produziert, was man eigentlich verhindern möchte. Wenn es zu Totgeburten oder ähnlichem kommt oder ein paar aus sonstigen Gründen unfruchtbar ist, soll dieser offensichtliche Defekt sich doch nicht noch weiter vererben dürfen. Wird dies gestattet, nehmen die Defekte nur zu und bei entsprechender Ausweitung haben wir nur unfruchtbare Paare.

    Desweiteren muß befürchtet werden, wenn sich die PID-Methode etwabliert hat, daß dies auch auf Gesunde übertragen wird. Und zwar soweit, daß dies letztlich zur Pflicht werden wird. Das Argument wird lauten, wenn man dies nicht machen läßt, stellt man eine Gefahr für die Volksgesundheit dar. Und das bedeutet dann eben Zwang und letztlich wird die natürliche Zeugung unter Strafe gestellt.

    Ich sehe völlig klar, wohin dies führen wird. Der Teufel hat seinen Fuß schon in der Tür. Totale Bevölkerungskontrolle.

  24. #24 Joern
    8. Juli 2011

    Danke für den Blog-Beitrag.
    Zur Entscheidung hat Oliver Tolmein einen lesenswerten Artikel verfasst: PID hat auch in Deutschland Zukunft – aber welche?

  25. #25 Elmar Breitbach
    8. Juli 2011

    @ Paule: Das haben Sie nicht so recht verstanden. Ist ja auch kompliziert. Die Schwangerschaften, die von Tot- oder Fehlgeburten gefolgt werden entstehen auf normalem Wege. Bei den Paaren, die eine PID in Anspruch nehmen wollen/müssen besteht eben k e i n e Unfruchtbarkeit, sondern “nur” eine statistisch sehr hohe Wahrscheinlichkeit von Tot- und Fehlgeburten.

    Dass man für die PID auch die künstliche Befruchtung benötigt ist zwar richtig, aber nicht, weil diese Paare sie benötigen würden, um Schwangerschaften zustande zu bringen.

    Und der Rest Ihres Kommentars ist mir ein Hauch zu paranoid, um ihn ernst zu nehmen.

  26. #26 paule
    9. Juli 2011

    @Elmar Breitbach
    Nicht ich habe nichts verstanden sonder Sie argumentieren als Nutznießer der PID.

    Ihr Handeln fördert den “Ausschuß”, um es drastisch zu sagen. Nämlich das, was sich als nicht lebensfähig erweisen wird/hat und daher von der Natur bereits ausselektiert wurde!

    Genau diese natürliche Selektion wollen Sie mit Gewalt durch Ihre “Hilfsmaßnahmen” verhindern und damit uns zukünftig zu Krüppeln machen, welche sich nicht mehr auf natürliche Weise fortpflanzen können.

    Wenn ein Paar nicht auf natürliche Weise sich fortpflanzen kann, soll es eben keine Kinder haben oder der eine Partner muß sich einen *gesunden* Partner suchen oder sie können ein Kind adoptieren.

    Sie verseuchen mit Ihren “Hilfsmaßnahmen” die Volksgesundheit, weil damit zwangsweise der Anteil des Ausschußes im Volk wächst. Nach einigen Generationen gibt es dann keine natürliche Kinderzeugung mehr, weil der grundsätzliche Fehler sich vererbt und vervielfältigt hat. Der Anteil der von Natur aus Unfruchtbaren wird nämlich zunehmen und dies können Sie nicht einmal bestreiten!

    Ihre “Argumente” zeigen genau, daß Sie überhaupt nichts begreifen wollen/dürfen.

  27. #27 Christian Reinboth
    9. Juli 2011

    @paule:

    Sie verseuchen mit Ihren “Hilfsmaßnahmen” die Volksgesundheit, weil
    damit zwangsweise der Anteil des Ausschußes im Volk wächst.

    Einmal lasse ich das noch durchgehen, damit wir hier alle wahlweise etwas zum Lachen oder zum Kopfschütteln haben. Der nächste Kommentar dieser Art wird allerdings gelöscht. Das verquaste Gerede von (menschlichem!) “Ausschuss” ist übrigens ganz genau nicht das, was die meisten PID-Kritiker umtreibt – nur falls das jemand in den falschen Hals bekommen sollte und am Ende aus der Debatte hier noch mitnimmt, dass es den Kritikern der PID um die Verhinderung vermeintlichen “Ausschusses” gehen sollte…

  28. #28 paule
    9. Juli 2011

    Nun, ich habe den “Auschuß” in “” gesetzt und in der Tat wäre es eben der von der Natur selbst selektierte Ausschuß. Und von diesem “Auschuß” selektiert die PID eben noch den besten “Ausschuß” heraus. Aber es bleibt dennoch “Ausschuß” und es handelt sich eben nicht nur um “vermeintlichen” Ausschuß!

    So sieht es aus!

  29. #29 s.s.t.
    9. Juli 2011

    @Christian Reinboth

    @paule redet einer üblen Eugenik das Wort, ein paar Schlagworte mehr und man ist wieder da, wo man nie wieder sein wollte.

    @paule
    Was wäre eigentlich so schlimm daran, wenn sich, in Hinblick auf die Überbevölkerung der Welt, Unfruchbarkeit vererben würde? (Abgesehen davon sind auch der der Rest Ihrer Ergüsse Dünnpfiff.)

  30. #30 paule
    9. Juli 2011

    @sst

    Woraus schließen Sie, ich würde einer üblen Eugenik das Wort reden? Gehören Sie etwa zum derzeitigen Deppenüberschuß, der das Natürliche bereits als üble Eugenik bezeichnet?

    Meine Antwort zu Ihrer Frage, weshalb Unfruchtbarkeit schlimm wäre, würden Sie alleine wegen Ihrer Zugehörigkeit zum angesprochenen Überschußanteil bereits nicht mehr verstehen. Ich erspare sie mir deshalb.

  31. #31 Thomas J
    9. Juli 2011

    wir müssen doch nicht auf einer Seite, wo wirklich eine sinnvolle Diskussion stattfinden könnte, Futten verteilen…

    @Christian Reinboth

    Bin gespannt, auf deine Ausführungen, wenn du mal dazu kommst.

  32. #32 s.s.t.
    9. Juli 2011

    @paule

    Woraus schließen Sie, ich würde einer üblen Eugenik das Wort reden?

    Lesen Sie eigentlich Ihre Beiträge vor dem abschicken? Wenn ja, kennen Sie die Antwort, wenn nein, sollten Sie es mal machen, denn dann wüssten Sie die Antwort.

    Und vom “Natürlichen” haben Sie natürlich auch keine Ahnung.

    @Thomas J

    Tut mir leid, ist so ein Reflex, wenn mich große dunkelbraune Augen bettelnd anblicken, soll nicht mehr vorkommen

  33. #33 Elmar Breitbach
    9. Juli 2011

    @ Thomas J. Ja, das ist wirklich bedauerlich. Schade drum.

  34. #34 Klirrtxt
    10. Juli 2011

    @paule
    Sollten Sie also eine potentiell tödliche Krankheit erleiden, nehmen Sie also keine medizinische Hilfe in Anspruch, weil die “Natur” (wer/was auch immer das ist, SIE vielleicht?!) für Sie entschieden hat, dass sie sterben sollten?!
    Vielleicht ist es ja auch nicht im Sinne der “Gesellschaft”, dass Menschen mit ihrem Gedankengut sich fortpflanzen…

  35. #35 Stefan W.
    11. Juli 2011

    Wenn ein Paar nicht auf natürliche Weise sich fortpflanzen kann, soll es eben keine Kinder haben oder der eine Partner muß sich einen *gesunden* Partner suchen …

    Ist das vielleicht so, weil Gott die Menschen mit Kinderlosigkeit straft, für böse Sünden, und man die Strafe antreten muss, und nicht Gott ins Handwerk pfuschen darf?

    Das steckt doch dahinter, hinter der Schicksals- und Wider-die-Natur und nicht-in-die-Schöpfung-pfuschen-Ideologie.

    Es gibt übrigens Leute, die ohne Brille keinen Partner finden würden, weil sie ständig an Leute vom falschen Geschlecht gerieten, oder unter den Bus – sollen die auch auf das Tragen von Brillen verzichten?

  36. #36 michael
    12. Juli 2011

    @StefanW
    Nix kapieren, wa. Paule hälts mit einem anderen Lager.

  37. #37 Wolfgang
    14. Juli 2011

    Hoffentlich pflanzt Paule sich freiwillig nicht fort.

  38. #38 Helmut E.
    15. Juli 2011

    Wie kann man in dieser Frage “hin und hergerissen” sein? Religion und Wissenschaft vertragen sich halt nicht.
    Es ist inakzeptabel, dass sich Menschen aus religiösen Motiven in die Leben anderer Menschen einmischen.

  39. #39 junia
    17. Juli 2011

    @Paule:

    Wenn einem Paar durch PID ein Embryo eingepflanzt wird, dann hat dieser ja keinen Gendefekt und kann gesund aufwachsen und gedeihen.

    Das ist eine gute Sache.

    “Wenn ein Paar sich nicht auf natürliche Weise fortpflanzen kann, soll es eben keine Kinder haben…”

    Warum nicht? Ihre Antwort “Sie verseuchen mit Ihren Hilfsmaßnahmen die Volksgesundheit, weil damit zwangsweise der Ausschuss des Volkes wächst…” ist damit widerlegt. Im Gegenteil, da die natürliche Selektion nicht hundertprozentig funktioniert, gibt es ja die Kranken und Behinderten. PID ist deshalb eine geeignete Maßnahme für ein Nachhelfen der Selektion in besonders gefährdeten Fällen.

    Wenn man der Natur immer ihren Lauf ließe, hätte ich wohl nur ein Kind oder ein gesundes und ein behindertes Kind. Denn ich bin rhesus-negativ, mein Mann rhesus-positiv. Hätte ich nicht nach dem ersten Kind, das rhesus-positiv war, eine Spritze bekommen, damit mein Blut keine Antikörper gegen den Rhesusfaktor meines Kindes bilden konnte, dann wäre jedes weitere rhesuspositive Kind von meinen Antikörpern getötet oder geschädigt worden. Durch die vorsorglichen “Hilfsmaßnahmen” konnte ich nach dem ersten Kind zwei weitere gesunde rhesuspositive Kinder bekommen, an denen ich heute meine Freude habe. Erstklassiges Gen-Material.

  40. #40 junia
    17. Juli 2011

    @Helmut. E.:
    “Es ist inakzeptabel, dass sich Menschen aus religiösen Motiven in die Leben anderer Menschen einmischen!”

    Volle Zustimmung!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  41. #41 michael
    18. Juli 2011

    @Junia
    > Volle Zustimmung!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    Wenn Dir jemand zu Hilfe kommt, weil ihm seine Religion das befiehlt, wärest Du dann dagegen ?

    In Wahrheit gehts doch nur darum, wer profitiert davon, wem kann es egal sein und wem schadet es. Die ersteren sind dafür, die letzteren dagegen.